Wie wird eine Nebentätigkeit neben der Haupttätigkeit als verbeamteter Lehrer versteuert?
Folgendes Szenario: Person X arbeitet verbeamtet als Gymnasiallehrer mit einem Verdienst von A13. Diese Person arbeitet nun 8h zusätzlich als beispielsweise Lehrbeauftragte an einer Universität, an der sie somit 1200€ zusätzlich im Monat verdienen würde.
Wie würden diese 1200€ dann versteuert werden beziehungsweise wie viel würde ungefähr übrig bleiben? Das Beamtengehalt wird ja normalerweise anders versteuert als "normales Gehalt", deshalb weiß ich nicht genau, wie ich dann die 1200€ on top noch versteuern soll bzw wie das berechnet wird.
Ich danke bereits im Voraus recht herzlich für alle ausführlichen Antworten, die mir das näher erläutern können:)
lg
2 Antworten
Der Beamte erwirtschaftet auch nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Dozententätigkeit sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer, diese wird nach Tarif gem §32a EStG berechnet.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Der Betreffende versteuert das als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Allerdings muss das der Dienstherr genehmigen, und es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Teil der Einkünfte an den Dienstherren abzuführen ist. Das sollte zuvorderst geklärt werden.
Wie häufig kommt das denn vor, dass ein Teil der Einkünfte, wenn man verbeamteter Lehrer ist, an den Dinstherren abgeführt werden muss?
Das regelt die jeweilige Vergütungsverordnung des Dienstherren. Tatsächlich sind alle Nebentätigkeiten dem Grundsatz nach abführungspflichtig, nur die Höhe des Freibetrages schwankt.
Siehe dazu u.a. hier:
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167197,14
bedeutet das der Steuersatz für die 1200€ ergibt sich aus der Gesamtsumme des Verdienstes als Lehrer + 1200€(-alles was man so abziehen kann bevor versteuert wird)?