Wie weit kann man Instandhaltungskisten auf Mieter umlegen?

4 Antworten

Umlagefähig sind nur Betriebskosten, dazu zählen Heizung, Wartungsverträge, Hausmeisterservices, aber nicht Reparaturen und Renovierungen wie eine neue Heizung, die Fassadensanierung oder die Hausverwaltung. Diese Kosten kann der Vemieter nicht umlegen, entsprechende Abrechnungen wären nicht zulässig.

Er kann diese Kosten aber beim Finanzamt als Werbungskosten anrechnen.

Was aber gar nicht zählt sind Zuführungen zur Instalthaltungsrücklage. Das ist nur ein Konto, ein Guthaben der Eigentümergemeinsschaft das den Eigentümern anteilig gehört. Erst wenn aus diese Rücklage z.B. die neue Heizung bezahlt wird, kann er diese steuerlich absetzen, aber niemals dem Mieter berechnen.

Lediglich Investitionen, die den Wohnwert steigern, wie neue Fenster, ein neues Bad können als Begründung für eine Mieterhöhung herangezogen werden, aber niemals als Nebenkosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

augstom95 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 19:56

Danke für die schnelle Antwort! Wie sieht es denn in Bezug auf den schriftlichen Zusatz zu meinem Mietvertrag aus.

Funktioniert das dann mit der Umlage und ist sowas allgemein überhaupt zulässig?

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Egal was im Mietvertrag steht: Grundsätzlich darf der Vermieter keine Instandsetungumlage an den Mieter weitergeben. Das trifft auch für Verwaltungskosten und Bankgebühren zu, die nur dem Vermieter als Wohnungseigentümer zur Last fallen. Solltest du da schon etwas bezahlt haben, kannst du das 3 Jahre rückwirkend einfordern nebst Zinsen !!!!

Tatsächlich sind diese auf uns umlegbar

Nein, sind sie nicht. Und schon gar nicht Rücklagen, das ist ja nicht anderes als ein Sparkonto für zukünftige Reparaturen. Ebensowenig kann der Vermieter den Zins und die Tilgung seiner Kredite auf die Mieter umlegen.

Woher ich das weiß:Recherche

Man kann nicht alle Kosten auf den Mieter umwälzen. Es gibt da sehr viele Ausnahmen die nur vom Vermieter getragen werden und nicht an den Mieter weiter gegeben werden dürfen.

Wenn Du sicher sein willst, dann laß die Nebenkostenabrechnung von einem Mieterverein prüfen und widerrufen die Belastungen. .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung