Darf mein Lehrer meine Mütze beschlagnahmen, wenn es verbote ist diese um Schulhaus zu tragen?

9 Antworten

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Höchstwahrscheinlich darf er das. Und zwar mit folgender Begründung. Der Staat nimmt nach dem Grundgesetz einen Bildung- und Erziehungsauftrag war. Dabei ist das wichtige Wort "Erziehung", was von vielen oft außer Acht gelassen wird. Lehrer sind eben nicht nur Wissensvermittler sondern in erster Linie Erzieher. Und zwar geht das so weit, dass Eltern und Schule bei dieser Aufgabe gleichberechtigt sind.

Es gehört (noch) zu den allgemeinen höflichen Umgangsformen, dass man in geschlossenen Räumen eben keine Kopfbedeckung trägt. Ausnahmen sind religiöser Art.

Das hattest du aber auch alles gar nicht in Frage gestellt. Jetzt zu dem eigentlichen Einziehen.

Bei einem Verstoß gegen die Regeln kann jeder Lehrer selbständig und in eigener pädagogischer Verantwortung zu bestimmten Maßnahmen, sogenannten Erziehungsmitteln greifen. Wied diese aussehen ist nicht eindeutig in den verschiedenen Schulgesetzen der Länder geregelt. In der letzten Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde das (zeitlich begrenzte) Konfiszieren von Gegenständen explizit mit aufgeführt.

Du kannst also davon ausgehen, dass der Lehrer (eine hoheitliche Aufgabe ausführend) korrekt gehandelt hat. Ich würde auch davon ausgehen, dass die allermeisten Lehrer die für sie geltenden Verwaltungsvorschriften kennen, also schon wissen, was sie dürfen und was nicht. Diese nicht zu kennen wäre nämlich ein Dienstvergehen.


Niklas 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 15:10

Super Antwort, damit ist meine Frage geklärt, danke! :)


An die anderen, die hier teilweise amüsante Antworten gegebn haben: Mehr als solch eine Antwort, wollte ich doch garnicht! ;)

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Hey, er muss dir die Mütze wieder geben. Er darfs das nur wenn es in der Schulordnung steht. (Bei euch ist das ja krass!!)

Also! Ich kann zwar jetzt nur von Handys reden, aber egal. Wenn der Lehrer dir dein Handy weg nimmt, MUSS er dir das am selben tag nach der Schule zurück geben, wenn nicht ist das Diebstahl! Das hat mir damals der Schuldirektor gesagt. Bei Mützen weiß ich es nicht, aber da es DEIN EIGENTUM ist, müsste er dir das auf jeden Fall zurück geben!!


anastasiacc  30.11.2014, 00:00

ich habe erfolgreich meine Schule abgeschlossen und bin gut beim letzten Abi Jahr dabei. Das einzige was ich tat, war mich zu informieren weil in meiner Schule viele viele Diebstähle von den Lehrern aus ging.

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anastasiacc  30.11.2014, 00:00

ich habe erfolgreich meine Schule abgeschlossen und bin gut beim letzten Abi Jahr dabei. Das einzige was ich tat, war mich zu informieren weil in meiner Schule viele viele Diebstähle von den Lehrern aus ging.

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Margita1881  13.11.2014, 14:30

bei Rechten wisst Ihr alle gut Bescheid, nur bei den Pflichten hapert es teilweise

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PatrickLassan  13.11.2014, 16:29
@Margita1881

Stimmt auffallend. Ich warte immer noch auf die Frage eines Schülers, welche Pflichten er in der Schule oder anderswo hat.

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in der Schule, die ich momentan besuche, dürfen weder die Damen noch die Herren eine Kopfbedeckung tragen. Aus diesem Grund wurde meine Mütze heute von einem Lehrer eingezogen.

Und warum beklagst du dich jetzt? Das Verbot war doch bekannt.


Niklas 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 14:38

Da hast Du ja vollkommen recht... Inhalt meiner Frage war jedoch, ob er dir Mütze kurzfristig behalten darf, wenn ich ihn am selben Tag nicht mehr antreffe.

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YK1972  13.11.2014, 14:50
@Niklas

Naja, er wird sie kaum tragen. Wenn er heute schon weg war, holst du dir die Mütze eben morgen wieder.

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Wenn die Schulordnung solche Verbote enthält, darf er das natürlich.