Wie weise ich nach, dass ich Post verweigert habe (Zeitschrifzen Abo)?
Wir haben unser Zeitschriften abo gekündigt und trotzdem weiterhin Zeitschriften erhalten. Diese haben wir verpackt und "annahme verweigert" drauf geschrieben (hat uns unser Anwalt geraten).
Das Inkasso hat dazu aber keinen vermerk, glaubt, dass wir die Zeitschriften einfach behalten haben und will jetzt Geld.
Was macht man da?
3 Antworten
Kündigung ist Kündigung. Wenn Du trotzdem Zeitschriften weiterhin bekommst, ist das nicht Deine Schuld. Du musst sie nicht zurückschicken. Ist die Kündigung denn schon wirksam und vom Verlag bestätigt?
Gibt es für dein Argument einen Paragraphen oder irgendwas wo ich das genauer nachlesen kann?
Man kann kein Abo mündlich kündigen, das geht überhaupt nicht.
Doch gibt es tatsächlich. Uns wird auch nicht vorgeworfen, dass wir nicht gekündigt hätten
Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun!
Nachweis Kündigung hast du- also höchstens freundlicher Hinweis per Mail an den Aboservice, dass immer noch Zeitschriften kommen und Frage was damitpassieren soll.
Und was hat Inkasso damit zu tun?
Kein Abo, keine offene Forderung keine Zahlung - fertig!
Was steht denn auf der Kündigungsbestätigung, wann das Abo geendet hat?
Hast du etwas wo ich das genau nachlesen kann? Oder gibt es da einen Gesetzestext ?
Welcher "Gesetzestext"??
Wenn ihr angeblich einen "Anwalt"mit im Spiel habt, der kann `euch das Vertragsrecht erklären und such zeigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html
Du hattest einen Vertrag, den müssten beide Seiten einhalten!
Was stand denn da für eine Kündigungsfrist drin? ( meist 3 Monate zum jährlichen Ablauf)
Hast du ordentlich gekündigt und eine Kündigungsbestätigung?
Was steht in der Kündigungsbestätigung, zu welchem Datum der Vertrag endet?
Alles Fragen die du nicht beantwortest, wie soll man dir helfen?
Ea gibt nichts einzusehen. Keinen Vertrag. Nichts eben.
Deshalb kann man sich auch nach nichts richten.
Alles sehr schwammig.
Also nicht nachweislich gekündigt, nichts bestätigt?
Dann zahlst du bis ans Lebensende!
Völlig zu recht wie es scheint!
Du kannst noch nicht mal nachweisen, dass du "zum nachstmòglichrn Treffpunkt" gekündigt hast?
Dann hast du auch nicht gekündigt und zahlst weiter!
Und die Inkassokosten natürlich auch, da führt kein Weg vorbei.
Sorry - dir kann man nicht helfen - gibs an den Anwalt ab, auch das Inkasso nur noch über ihn. Soll der das -schweineteuer - richten, was da versaut wurde!
Verbuche es unter "Lehrgeld", man könnte meinen du bist nicht geschäftsfähig wenn du sowas machst..
Anwalt, nicht anders!
Weist der Inkasso-Firma die Kündigung nach.
Weiteres hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001
Wir haben das damals sehr ausführlich am Telefon gemacht. Ging glaube ich fast 20min das Gespräch. Also gibt es nicht schriftliches