Wie weise ich nach, dass ich Post verweigert habe (Zeitschrifzen Abo)?

3 Antworten

Kündigung ist Kündigung. Wenn Du trotzdem Zeitschriften weiterhin bekommst, ist das nicht Deine Schuld. Du musst sie nicht zurückschicken. Ist die Kündigung denn schon wirksam und vom Verlag bestätigt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tessa1996 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:30

Wir haben das damals sehr ausführlich am Telefon gemacht. Ging glaube ich fast 20min das Gespräch. Also gibt es nicht schriftliches

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Tessa1996 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:40
@SweetKitty36849

Doch gibt es tatsächlich. Uns wird auch nicht vorgeworfen, dass wir nicht gekündigt hätten

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Tessa1996 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:34

Gibt es für dein Argument einen Paragraphen oder irgendwas wo ich das genauer nachlesen kann?

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Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun!

Nachweis Kündigung hast du- also höchstens freundlicher Hinweis per Mail an den Aboservice, dass immer noch Zeitschriften kommen und Frage was damitpassieren soll.

Und was hat Inkasso damit zu tun?

Kein Abo, keine offene Forderung keine Zahlung - fertig!

Was steht denn auf der Kündigungsbestätigung, wann das Abo geendet hat?


Tessa1996 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:35

Hast du etwas wo ich das genau nachlesen kann? Oder gibt es da einen Gesetzestext ?

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Leestiger  09.10.2023, 17:43
@Tessa1996

Welcher "Gesetzestext"??

Wenn ihr angeblich einen "Anwalt"mit im Spiel habt, der kann `euch das Vertragsrecht erklären und such zeigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

Du hattest einen Vertrag, den müssten beide Seiten einhalten!

Was stand denn da für eine Kündigungsfrist drin? ( meist 3 Monate zum jährlichen Ablauf)

Hast du ordentlich gekündigt und eine Kündigungsbestätigung?

Was steht in der Kündigungsbestätigung, zu welchem Datum der Vertrag endet?

Alles Fragen die du nicht beantwortest, wie soll man dir helfen?

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Tessa1996 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 18:11
@Leestiger

Ea gibt nichts einzusehen. Keinen Vertrag. Nichts eben.

Deshalb kann man sich auch nach nichts richten.

Alles sehr schwammig.

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Leestiger  09.10.2023, 18:44
@Tessa1996

Also nicht nachweislich gekündigt, nichts bestätigt?

Dann zahlst du bis ans Lebensende!

Völlig zu recht wie es scheint!

Du kannst noch nicht mal nachweisen, dass du "zum nachstmòglichrn Treffpunkt" gekündigt hast?

Dann hast du auch nicht gekündigt und zahlst weiter!

Und die Inkassokosten natürlich auch, da führt kein Weg vorbei.

Sorry - dir kann man nicht helfen - gibs an den Anwalt ab, auch das Inkasso nur noch über ihn. Soll der das -schweineteuer - richten, was da versaut wurde!

Verbuche es unter "Lehrgeld", man könnte meinen du bist nicht geschäftsfähig wenn du sowas machst..

Anwalt, nicht anders!

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