Wie wäre es?

1 Antwort

Nee, das wird auf die Tatsächliche Arbeitszeit ausgerechnet.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: Teilen Sie Ihren nominalen Urlaubsanspruch durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit lautet:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit geteilt durch die Anzahl der Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit mal der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in Teilzeit. Bruchteile von Urlaubstagen werden gemäß Gesetz gerundet.

Du kannst das ja einzeln ausrechnen und die Tage dann zusammenzählen.

Oder lass dir das von deinem Arbeitgeber vorrechnen und schau ob das stimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IchSucheFreu913 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 15:10

Wie rechnet man das denn? Verstehe es nicht arbeite gerade 2 Tage die Woche 8 Stunden und in den Ferien 4 Tage werden es dann sein

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