Wie wäre es?
Als Werkstudent gilt doch
Bedeutung: AT = Arbeitstag
1 AT pro Woche = 4 Tage Urlaub im Jahr
2 AT pro Woche = 8 Tage Urlaub
3 AT pro Woche = 12 Tage Urlaub
4 AT pro Woche = 16 Tage Urlaub im Jahr
5 AT pro Woche = 20 Tage Urlaub
was ist wenn man während der Vorlesungszeit 2 Tage die Woche arbeitet hat man ja 8 Tage Urlaub.
was ist wenn man jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten darf als 20h/ Woche also nicht nur zwei Tage sondern mehrere. Sagen wir mal 4 Tage Jetzt pro Woche. Da er 2 Tage nur arbeitete hat er 8 Tage bekommen Urlaub. Was ist aber wenn er jetzt mehr arbeitet hat er Anspruch auf 16 Tage Urlaub ? Dann sind das ja 24 Tage mit den 8 Tagen und was ist wenn die Uni wieder anfängt hat er dann Die 16 immernoch also kann er die nehmen oder reduziert es sich auf 8 wieder
1 Antwort
Nee, das wird auf die Tatsächliche Arbeitszeit ausgerechnet.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: Teilen Sie Ihren nominalen Urlaubsanspruch durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit lautet:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit geteilt durch die Anzahl der Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit mal der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in Teilzeit. Bruchteile von Urlaubstagen werden gemäß Gesetz gerundet.
Du kannst das ja einzeln ausrechnen und die Tage dann zusammenzählen.
Oder lass dir das von deinem Arbeitgeber vorrechnen und schau ob das stimmt.
Wie rechnet man das denn? Verstehe es nicht arbeite gerade 2 Tage die Woche 8 Stunden und in den Ferien 4 Tage werden es dann sein