Wie viele Punkte Begleitperson B17?

2 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt
Was soll ich vertrauen?

Natürlich der Fahrerlaubnisverordnung, welche die Rechtsgrundlage darstellt.

§48a FeV:

(5) Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Guten Morgen!

Der Begleitfahrer darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben, damit er als entsprechender BF-17 Begleiter in Frage kommt / zugelassen wird.

Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ehemaliger Mitarbeitender (RBr) der Polizei NRW