Begleitperson bei BF17 nachträglich Punkte bekommen?
Ich mache schon seit einigen Monaten meinen Führerschein und habe vor einem Monat die Zulassung von Landratsamt bekommen.
Diese habe ich mit einer Begleitperson beantragt, die eine Punkt in Flensburg hat und somit zu allen Voraussetzungen passte. Nun wurde diese Person bei zu schnell Fahren geblitzt und es wird voraussichtlich ein Punkt dazu kommen.
Die Frage lautet: Wenn ich meine Prüfungsbestätigung kriegen werde und somir fahren können werde, werde ich mit dieser Begleitperson fahren können? Sie hat ja dann 2 Punkte in Flensburg, was eigentlich nicht erlaubt ist; der eine Punkt ist aber nachträglich dazu gekommen, sodass ich die Zulassung noch bekomenn habe.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
der eine Punkt ist aber nachträglich dazu gekommen, sodass ich die Zulassung noch bekomenn habe.
Dann hat der Punkt keine weiteren Auswirkungen, siehe §48a FeV:
(5) Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Fahreignungsregister einzuholen.