Wie viel zieht das Jobcenter ab wenn ich 862 Euro netto in der Ausbildung verdient habe und 16 Jahre alt bin?
Ich habe meinen erste Ausbildungsvergütung bekommen und wollte daher fragen wie viel von diesen 862 Euro netto abgezogen werden?
4 Antworten
Dir werden 609,60 angerechnet und dementsprechend bleiben dir 252,40€.
Grundfreibetrag = 100€
Zusätzlicher Freibetrag = 20% = 152,40€
Beides zusammen = 252,40€
862-252,40 = 609,60.
Und zieht man das von deinem Gehalt ab, bleiben noch 252,40€.
Das ist nicht korrekt !
Seit Juli 2023 gilt für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto.
Bis dahin wird vom Erwerbseinkommen des Kindes gar nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Ist das Bruttoeinkommen höher als 538 Euro, kommen dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Deine Berechnung stimmt außerdem so auch nicht, denn die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen bzw. Vergütung.
Nach den 100 Euro Grundfreibetrag vom Brutto kommen 20 % Freibetrag bis 538 Euro, dann 30 % Freibetrag bis zu 1000 Euro und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag und die werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.
Ach ich fürchte, die ziehen gar nichts ab, ist ja auch nicht deren Job.
Das Jobcenter zieht gar nichts von deinem Gehalt ab!
- Das Jobcenter nimmt den Leuten kein Geld weg!
- Das Jobcenter gibt Leuten Geld!
Von deiner Nettovergütung wird dir das Jobcenter gar nichts abziehen, sie wird nur entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, den deine Eltern für dich erhalten.
Man müsste auch wissen wie hoch deine Bruttovergütung ist, denn davon werden dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnet, weil Du mehr als 538 Euro Brutto im Monat hast.
Für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind, gilt seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.
Wenn Du also 862 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen hast, dann sollte deine Bruttovergütung laut einem Brutto / Nettorechner aus dem Internet mit Steuerklasse 1 um die 1100 Euro Bruttovergütung laut Azubivertrag haben.
Die 538 Euro Brutto gleich Netto von deinen 862 Euro sind schon einmal ohne Anrechnung dein erhöhter Freibetrag auf Erwerbseinkommen.
Es kommen aber bis zu 1000 Euro Brutto = 462 Euro x 30 % Freibetrag = 138,60 Euro dazu und bis 1200 Euro weitere 10 % an Freibetrag.
Bei angenommen 1100 Euro Brutto also noch 10 Euro Freibetrag zu den 138,60 Euro und mit dem erhöhten Grundfreibetrag von 538 Euro läge dein gesamter Freibetrag dann bei angenommen um die 686,60 Euro und die stünden dir dann wie Taschengeld zur freien Verfügung.
Zieht man den Freibetrag von um die 686,60 Euro von deinen 862 Euro Nettovergütung ab, blieben gerade einmal um die 175,40 Euro an anrechenbarer Nettovergütung übrig, die auf deinen Bedarf mindernd wie das Kindergeld angerechnet würden.
Dann sind es 17 Euro weniger Brutto als ich angenommen habe, also keine 1100 Euro, somit dann bei 10 % Freibetrag 1,70 Euro weniger an Freibetrag.
Sind dann keine 686,60 Euro, sondern nur 684,90 Euro und zumindest die stehen dir dann als Freibetrag für dich zur freien Verfügung.
Der brutto Betrag ist 1083,00€ wie viel bleibt also am Schluss insgesamt bei mir?