Wie viel km/h mit der Klasse AM?

1 Antwort

Sofern es kein Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften ist,die bis zu echten 60 Km/h schnell sein dürfen und Bestandsschutz haben,könnte es sein wenn es ein gebrauchtes Fahrzeug ist das ein Vorbesitzer es manipuliert hat.Wenn das nur maximal 45 Km/h schnell sein darf.Darf das Krad noch 50 Km/h schnell fahren ist alles in Ordnung wegen der Geschwindigkeit. Tachos dürfen vorgehen aber nicht nach.Was ab ab 01. Januar 2002 erstmalig in den Verkehr genommen wurde darf nur noch maximal 45 Km/h schnell sein,für bis 31.12.2001 in den Verkehr genommene ist 50 Km/ erlaubt.Kleinkrafträder der DDR dürfen bis zu 60 Km/h fahren wenn sie max. 50 cm³ haben und bis zum 28 Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ist der neu dann fahre zum Händler und erkläre das Problem.Der letzte Besitzer wird möglicherweise abstreiten das er was am Fahrzeug manipuliert,es schneller gemacht hat.Das nachzuweisen dürfte schwierig sein.

Du kannst auch mit einer anderen Person eine Vergleichsfahrt machen.Wenn jemand einen PKW hat oder etwas das schneller als 45 Km/h sein darf dann könnte man die gefahrene Geschwindigkeit vergleichen,ihr fahrt hintereinander.Zeigt der andere Tacho ebenfalls eine zu hohe Geschwindigkeit,60 Km/h, an dann ist das wohl frisiert worden dein KFZ.

Sofern es kein Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften ist,die bis zu echten 60 Km/h schnell sein dürfen und Bestandsschutz haben,könnte es sein wenn es ein gebrauchtes Fahrzeug ist das ein Vorbesitzer es manipuliert hat.Wenn das nur maximal 45 Km/h schnell sein darf.Darf das Krad noch 50 Km/h schnell fahren ist alles in Ordnung wegen der Geschwindigkeit. Tachos dürfen vorgehen aber nicht nach.Was ab ab 01. Januar 2002 erstmalig in den Verkehr genommen wurde darf nur noch maximal 45 Km/h schnell sein,für bis 31.12.2001 in den Verkehr genommene ist 50 Km/ erlaubt.Kleinkrafträder der DDR dürfen bis zu 60 Km/h fahren wenn sie max. 50 cm³ haben und bis zum 28 Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ist der neu dann fahre zum Händler und erkläre das Problem.Der letzte Besitzer wird möglicherweise abstreiten das er was am Fahrzeug manipuliert,es schneller gemacht hat.Das nachzuweisen dürfte schwierig sein.

Du kannst auch mit einer anderen Person eine Vergleichsfahrt machen.Wenn jemand einen PKW hat oder etwas das schneller als 45 Km/h sein darf dann könnte man die gefahrene Geschwindigkeit vergleichen,ihr fahrt hintereinander.Zeigt der andere Tacho ebenfalls eine zu hohe Geschwindigkeit,60 Km/h, an dann ist der wohl frisiert worden dein KFZ.Das willst du sicher nicht oder ? :

Ein 17-jähriger Junge wurde am 28.08.2023 gegen 16:00 Uhr auf der B39 mit seinem Kleinkraftrad einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten bemerkten, dass der Fahrer mit dem Zweirad zu schnell unterwegs war. Das Kleinkraftrad wurde zunächst sichergestellt und auf dem Rollenprüfstand getestet. Die getestete Geschwindigkeit lag bei ca. 65 km/h anstatt der zulässigen bauartbedingten Geschwindigkeit von 45 km/h. Den 17-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/5590225