Wie viel Bürgergeld darf pro Monat sanktioniert werden?


05.07.2024, 18:27

Also sind pro Monat nur 10% erlaubt oder bis zu 30% innerhalb eines Monats?

2 Antworten

Die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen betragen 10% für einen (1) Monat, dann 20% für zwei, dann 30% für drei Monate bezogen auf den jeweiligen Regelbedarf. Bei sich überlappenden Minderungen dürfen 30% im Monat nicht überschritten werden.

Bei wiederholten Pflichtverletzungen in Bezug auf Arbeitsablehnungen beträgt die Leistungsminderung 100% für zwei Monate.

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.

Meines Wissens nach können in dem Fall aktuell bis zu 20% sanktioniert werden.

Dennoch ist ein Leistungsentzug aufgrund mangelnder Mitwirkung möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

GutenTag2003  06.07.2024, 09:17
l bis zu 20%

Bis zu 30%

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