Wie viel BAB bekomme ich mit dieser Ausbildungsvergütung?

4 Antworten

Wohngeld ist kein BAB - und wenn das deine Erstausbildung ist, wärst Du eh von Wohngeld ausgeschlossen, egal ob Du tatsächlich BAB - von der Agentur für Arbeit bekommst oder nicht.

Denn solltest Du nur kein BAB - auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung nicht bekommen, hättest Du zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Lebst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt, dann steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner, dafür brauchst Du aber das Einkommen deiner Eltern, deine Vergütung kennst Du ja.

Selbst wenn dein Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig gewesen wäre, oder von den Eltern gewollt und sie entsprechend leistungsfähig wären, also Unterhalt an dich zahlen könnten, müssten sie das im Regelfall nicht.

Denn derzeit steht einem Kind im eigenen Haushalt theoretisch ein Unterhalt von monatlich 930 Euro zu.

Bekommst Du das Kindergeld von 250 Euro, wird das vollständig darauf angerechnet, dann bliebe vorerst bei entsprechender Leistungsfähigkeit ein Betrag von 680 Euro übrig.

Deine Nettovergütung von 922 Euro wird bis auf einen pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen von 100 Euro auch angerechnet.

Würdest dann also etwa 822 Euro anrechenbare Nettovergütung haben und mit den 250 Euro Kindergeld liegst Du dann bei etwa 1072 Euro anrechenbarem Einkommen und liegst über den 930 Euro.

Somit kannst Du deinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken und hast im Regelfall keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern.

Im Internet findest du Rechner sowohl zu Wohngeld als auch zur Berufsausbildungsbeihilfe.

Es ist schwierig pauschal zu sagen, wie viel du bekommen könntest, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

isomatte  29.06.2024, 05:16

Wenn es sich um die Erstausbildung handelt, kann er sich die Mühe mit dem Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde sparen.

Denn selbst wenn er durch zu hohes Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung kein BAB - bekommen würde, hätte er zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf und auch dann wäre er von Wohngeld ausgeschlossen.

Unter 25 steht ihm das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn er von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommt.

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BAB ist kein Wohngeld; zudem gibt es online Rechner dafür.

Das Jobcenter zahlt weder BAB, noch Wohngeld, und als Beamtenanwärter dürftest Du keine Ansprüche haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wahrscheinlich nichts, erstmal gibt es noch Kindergeld und zudem ist es wohl deine erste Ausbildung, dann sind deine Eltern dir ebenfals vorher noch Unterhaltsplichtig, aber auch dafür wirst du wahrscheinlich schon zuviel verdienen.

Da du über 930 Euro inc Kindergeld bekommst, wird du wohl keinen Anspruch haben.

https://www.ausbildung.de/ratgeber/finanzielle-unterstuetzung-ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe/


Rawholeman 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 23:22

Okey an das Kindergeld habe ich noch nicht gedacht, 422 + 250 sollten tatsächlich reichen

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