Wie verhält man sich bei einer ordentlichen Kündigung?
Guten Tag alle zusammen,,
wie sollte sich eine Mitarbeitervertretung verhalten, wenn er von Seiten des Arbeitgebers erfährst, dass einer Kollegen aufgrund vieler Krankheitstage eine ordentliche Kündigung erteilt werden soll. Sollte er die Kollegin darüber informieren?
Ich bin der Meinung , dass eine Mitarbeitervertretung den Kollegen darüber nicht im Vorfeld informieren darf, da dies die Aufgabe des Arbeitgebers ist. Wenn sich dann der Kollege an die MAV wendet und Hilfe benötigt kann diese reagieren. Richtig?
Vielen Dank im Boraus für eure Hilfe
3 Antworten
Wenn der BR die Meinung des AN hören will um sich zu informieren dann muß ja zwangsläufig auch diese Info mit über den Tisch.
Reichen für den Widerspruch die bisherigen Erkenntnisse dann geht das doch auch ohne.
Die Kündigung geht beim Betriebsrat über den Tisch, und der sollte der Kündigung widersprechen.
Du meinst Arbeitnehmer...... Nein, das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Der Betriebsrat soll nicht die Aufgaben des AG übernehmen, sich nicht vor den Karren spannen lassen.
Ich bin jetzt schon viele Jahre Betriebsratsvorsitzende, habe aber die Mitarbeiter noch nie über eine anstehende Kündigung informiert.
Bei der ersten beabsichtigten Kündigung die ich auf den Tisch bekommen habe, habe ich dem Vorgesetzten gesagt, dass der AN die Gelegenheit bekommen soll mit dem Betriebsrat zu sprechen ich aber bestimmt nicht der "Überbringer der schlechten Nachrichten" bin.
Seither gibt es im Betrieb ein "ungeschriebenes Gesetz". Wenn eine Kündigung ansteht, informiert der Vorgesetzte den Mitarbeiter darüber und teilt ihm auch mit, dass er mit dem Betriebsrat oder einem einzelnen Betriebsratsmitglied vor der Sitzung an dem die Kündigung auf der Tagesordnung steht, sprechen und einen Termin abmachen kann
Das funktioniert jetzt schon seit 18 Jahren.
Das ist klar, aber sollte er auch den betroffenen Arbeitgeber informieren?