Wie verhält man sich bei einer ordentlichen Kündigung?

3 Antworten

Wenn der BR die Meinung des AN hören will um sich zu informieren dann muß ja zwangsläufig auch diese Info mit über den Tisch.

Reichen für den Widerspruch die bisherigen Erkenntnisse dann geht das doch auch ohne.


ricke2004 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 12:47

Danke schön

Die Kündigung geht beim Betriebsrat über den Tisch, und der sollte der Kündigung widersprechen.


ricke2004 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:44

Das ist klar, aber sollte er auch den betroffenen Arbeitgeber informieren?

grisu2101  14.09.2024, 10:46
@ricke2004

Du meinst Arbeitnehmer...... Nein, das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Der Betriebsrat soll nicht die Aufgaben des AG übernehmen, sich nicht vor den Karren spannen lassen.

Ich bin jetzt schon viele Jahre Betriebsratsvorsitzende, habe aber die Mitarbeiter noch nie über eine anstehende Kündigung informiert.

Bei der ersten beabsichtigten Kündigung die ich auf den Tisch bekommen habe, habe ich dem Vorgesetzten gesagt, dass der AN die Gelegenheit bekommen soll mit dem Betriebsrat zu sprechen ich aber bestimmt nicht der "Überbringer der schlechten Nachrichten" bin.

Seither gibt es im Betrieb ein "ungeschriebenes Gesetz". Wenn eine Kündigung ansteht, informiert der Vorgesetzte den Mitarbeiter darüber und teilt ihm auch mit, dass er mit dem Betriebsrat oder einem einzelnen Betriebsratsmitglied vor der Sitzung an dem die Kündigung auf der Tagesordnung steht, sprechen und einen Termin abmachen kann

Das funktioniert jetzt schon seit 18 Jahren.