Wie sehr habe ich verkackt?
Hallo :) Ich versuche mich kurz zu halten: Ich bin in der Q2 im 1 Halbjahr und habe nicht wirklich Bestleistungen abgeliefert😅 Ich war leider extrem gestresst (auch außerhalb der Schule) und hatte mit mentalen Problemen zu kämpfen. Von den Noten geht es eigentlich noch klar, es gibt einige Fächer in denen ich relativ gut bin. Allerdings machen mir meine unentschuldigten Fehlstunden sorgen. Leider hatte ich dieses Halbjahr wenig Energie immer zum Unterricht zu erscheinen (mir ging es auch körperlich nicht gut) und irgendwann habe ich den Überblick über meine Fehlstunden verloren.
Ich schäme mich sehr dafür und würde gerne mit meinen Lehrern darüber reden und ehrlich mit ihnen sein, meint ihr sie werden mir erlauben die Q2 zu wiederholen? Ich bin wirklich gestresst deswegen und wünschte ich hätte mir einfach mehr Mühe gegeben…ich wurde schon aufgrund meiner Fehlstunden ermahnt. Ich würde ihnen einfach gerne erklären was der Grund dafür war und das ich gerne Wiederholen würde um es besser zu machen.
1 Antwort
Es macht Sinn, das Bundesland zu wissen bzw. hinzuschreiben.
NRW...
Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung (vgl. Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe"). Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollte aufgrund der bisherigen Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich sein, muss je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden. Bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung muss das dritte und vierte Halbjahr wiederholt werden. Grundsatz: Die Höchstverweildauer von vier Jahren innerhalb der gymnasialen Oberstufe darf nicht überschritten werden (vgl. Höchstverweildauer in den Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe").
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, gelten für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen die unterrichtlichen Vorgaben, die für die neue Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Sofern inhaltliche Vorgaben geändert wurden, kann sich für Wiederholerinnen und Wiederholer die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtenden Lehrkräfte suchen.