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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten gehst du noch einmal am Grießenkareck Ski fahren und kehrst auch in derselben Hütte ein. Das Gleiche musst du ja nicht unbedingt essen, aber du kannst deine beiden Belege vorzeigen und darum bitten, dass man dir den zu viel gezahlten Euro zurückgibt.

Der Kellner hat dir immer eine Rechnung bzw. einen Kassenbon vorzulegen, auf dem die einzelnen Gerichte klar aufgeführt sind. Und selbstverständlich muss er dir die Zeit lassen, den Beleg zu kontrollieren. Ich würde mich auch dann nicht drängen lassen, wenn der Laden brummt. So viel Zeit muss sein! Als Gast bekommst du dein Essen ja auch nicht sofort, sondern musst u. U. sogar ganz schön lange warten, wenn viele Gäste, aber zu wenig Kellner da sind.

Ansonsten: Gruß nach Wagrain! Der Ort war aber viel schöner, als nur ein paar Häuser und ein einziges Hotel auf dem Kirchboden standen.


PCExpert310 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 19:49

Ich darf dir mal erzählen was die Kellnerin heute Nachmittag abgezogen hat:

Ich: "Ich würde gerne mit Karte zahlen, würde aber gerne vorher die Rechnung noch einmal sehen"

Kellnerin: "12,50€"

Ich: "Dürfte ich bitte noch einmal die Rechnung sehen?"

Kellnerin: bringt das Kartenlesegerät

Ich: "Die Rechnung bitte!" (nachdrücklicher)

Kellnerin: "Karte bitte einstecken oder auflegen"

Ich: "DIE RECHNUNG BITTE" (noch nachdrücklicher)

Erst dann kam sie mit dem Beleg

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spanferkel14  25.02.2022, 21:17
@PCExpert310

Das ist eine Frechheit! Zuerst ist immer die Rechnung vorzulegen. Das trifft jetzt vielleicht nicht gerade auf eine Jausenstation zu, aber wenn du z.B. ein Geschäftsessen hast, das du bei deiner Einkommenssteuererklärung absetzen kannst, dann brauchst du darüber natürlich einen ordentlichen Beleg mit Stempel und Pipapo, jedoch nicht nur eine Kartenzahlungsquittung, aus der nicht konkret hervorgeht, was eigentlich bezahlt wurde.

Hast du denn nun jedenfalls deinen zu viel gezahlten Euro zurückgekriegt?

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spanferkel14  25.02.2022, 21:21
@PCExpert310

Trotz Vorlage der beiden Belege? Ok, es ist nur ein Euro. Bei so was werde ich aber ganz grillig. Ich würde den Geschäftsführer oder Chef verlangen.

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spanferkel14  02.03.2022, 07:43

🌿Vielen Dank für deinen Stern!🍃

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normalerweise bekommt man ja auch die rechnung vorab. Rechnung wird auf den tisch gelegt und je nach betrag wird die endsumme genannt oder sogar schweigend die rechnung hingelegt.

dann kannst du in Ruhe die Rechnung kontrollieren.

Eine Möglichkeit: "Darf ich gerade noch einen Blick auf die Rechnung werfen?"

Falls die Servierkraft nicht das Selbstverständliche tut und mir die Rechnung aushändigt, würde ich folgenden Satz sagen:

  • "Dürfte ich bitte einen Blick auf die Rechnung werfen." (Gern auch ohne Fragezeichen, wenn ich unfreundlich behandelt wurde.)

Falls man mir dann die Rechnung nicht aushändigte, würde ich richtig böhhhse.

PS: Ich habe es für sinnvoll gehalten, bei meiner Antwort ohne Gendersternch*in auszukommen.

Gruß, earnest

Hey..

vllt so?
„Dürfte ich die Rechnung nochmals einsehen? Ich möchte bezüglich der Uhrzeit, wegen der möglichen Kontaktdaten Übermittlung, einen Einblick darüber haben.“

Musste ich bis jetzt noch nicht darüber nachdenken… ;)

LG