Wie oft dürfen Betreuer im Heim Zimmer durchsuchen?
Hi bin 15 und lebe ja mit meinem Bruder im heim..
die durchsuchen ca alle 2 Wochen unser Zimmer nach Drogen und so 😓 dürfen die das so oft oder gibt es hier ne grenze?
5 Antworten
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Wow, 7 Antworten - und keine einzig richtige dabei.
Auch für jugendliche Personen, die unter Betreuung stehen gilt Art. 13 GG. Und der garantiert das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Mit anderen Worten: die Wohnung darf gegen den Willen eines Betreuten auch vom Betreuer nicht betreten oder durchsucht werden darf. Dazu bräuchte es eine besondere Erlaubnis des Betreuungsgerichts.
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Das habe nicht ich definiert. Das ist eine klare Richtlinie der Gesetzgebung. Das mit dem "lebensfremd" musst Du den Richtern sagen.
Und mit einem Krankenhauszimmer ist das eh nicht zu vergleichen.
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Und mit einem Krankenhauszimmer ist das eh nicht zu vergleichen.
Weil.....?
Eine Wohnung/Haus ist vom Grundsatz her eine befriedete und abgeschlossene Räumlichkeit.
Ein Zimmer in einer Jugendeinrichtung erfüllt m.E. nicht die Voraussetzung des Artikel 13 GG, zumal dem Jugendlichen ja auch aus Gründen der Überwachung kein Schlüssel gegeben wird!
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Ja, hilft alles nichts. Da musst Du wirklich mit den Gesetzgebern und den Richtern diskutieren. Die sehen das anders.
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Dann gehen wir den Fall doch mal anders herum an. Da es übliche Praxis ist, in Jugendeinrichtungen die Zimmer zu durchsuchen:
verlinke doch mal bitte ein Urteil, dass diese Praxis abgestraft hat.
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Nee, um ehrlich zu sein, ist mir da die Zeit zu schade, da zu recherchieren. Ich gehe einfach von der allgemeinen Rechtslage aus. Und die ist eindeutig.
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eindeutig.
Ein nicht abschließbares Zimmer in einer Jugendeinrichtung oder einem Elternhaus hat den gleichen rechtlichen Status, wie eine Wohnung oder ein Haus?
Und da findest du kein Urteil, obwohl jeden Tag 10.000 dieser Verstöße landesweit begangen werden?
Kann es sein das es daran liegt, dass es eben nicht unter Strafe gestellt ist?
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Kann es sein das es daran liegt, dass es eben nicht unter Strafe gestellt ist?
Nö. Es liegt daran, weil ich nicht danach suche. Du kannst aber mal googeln, das hilft für einen ersten Eindruck.
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Was soll ich sagen: da findet sich nichts, aber hier mal etwas Geschwafel zu dem Thema:
Das Zimmer beispielsweise zu „filzen“ greift noch tief- gehender in die Privatsphäre der jungen Menschen ein und bedarf mindestens eines nachvollziehbaren, gewichtigen Grundes11 (z. B. Verwahrung gesetzlich verbotener Gegenstände) und einer Abwägung, inwieweit eine entsprechende „Durchsuchung“ eines Zimmers gerechtfertigt ist. Entsprechendes Vorge- hen durch das hauseigene Personal – im Beisein des jungen Menschen oder gar in dessen Abwesenheit – kann ein vertrauensvolles Miteinander in Bezug auf das Kind oder den Jugendlichen oder gar der gesam- ten Gruppe gegebenenfalls irreparabel schädigen.
Fazit: es ist rechtens!
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Das dient deinem Schutz und alle 2 Wochen finde ich schon fast zu wenig.
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Hm und wieso reicht nicht einfach ein drogentest den ich ja auch immer wieder machen muss?
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Weil der nicht auf Waffen reagiert, oder die Feinwaage und das Verpackungsmaterial zu Tage fördert? Du musst ja nicht Konsument sein. Es wäre sogar noch schlimmer, wenn du als Dealer die Mitbewohner versorgst!
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Ich würde da mal ein klärendes Gespräch mit den Leuten suchen und ihnen schildern, was mir auf den Sack geht.
Ich würde einfach gerade heraus fragen, wieso sie das tun. Wenn sie dann nur herumeiern oder keine plausiblen Tatsachen präsentieren können oder nur die typischen Totschlagsargumente bringen, dann weißt du, dass diese Leute ihren Job verfehlt haben.
Frag sie doch einfach geradeheraus, ob es nicht sinnvoll wäre, lieber den Grund von Drogenkonsum zu ergründen als stets und ständig mit Kontrollen um sich zu schlagen. Nur wenn ein Mensch von sich aus selbstverantwortlich handelt, wird er auch in Frieden und ohne Druck zu einem besseren, selbstständigerem Menschen als jemand, der permanent gegängelt wird. Und ich denke halt schon, dass der Privatsphäre-Paragraf nur für Tagebücher gilt, jedoch nicht für die Einrichtung.
Denn die Angestellten üben ja das Hausrecht aus. Von da an sieht es leider eher schlecht aus. Trotzdem würde ich da nachfragen....
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Denn die Angestellten üben ja das Hausrecht aus.
Da hast Du das s. g. "Hausrecht" missverstanden, denn jeder rechtmäßige Bewohner kann sich (in Deutschland) im gleichen Maß darauf berufen. So kann die Heimleitung gegen das Hausrecht verstoßen, wenn sie die Zimmer der Bewohner durchsucht. Es kann mit - wie bei allen Rechten und Pflichten auf die Umstände an.
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"Anlasslos" darf das gar nicht gemacht werden. Jeder in Deutschland hat ein Recht auf Privatsphäre ... auch Heimbewohner.
Der Anlass musst Du aber nicht unbedingt durch dich selbst verursacht sein. Es reicht wenn in dem Heim allgemein regelmäßig Drogen auftauchen.
Hinzu kommt der Grund des Heim- Aufenthalts. Wenn Du dort wegen Drogenmissbrauch gelandet bist, so ist es natürlich eine sinnvolle Maßnahme.
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Aber das ist doch eigentlich sinnvoll, dass Drogen möglichst verhindert werden. Findest du nicht?
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Immerhin soll den Kindern ein positives Sozialverhalten beigebracht werden.
So aber wird ihnen beigebracht, dass nur aus einer Befürchtung heraus Überwachung ein privates Mittel ist und der Mensch mit seinen Gefühlen ignoriert werden kann.
Und dem Menschen zuhören und auf diese Weise herausfinden, ob er ein Problem hat um es gar nicht erst zum Drogenkonsum kommen zu lassen, wird dem Kind gar nicht erst nahegelegt
IOhne konkreten Grund halte ich solche Maßnahmen für vollkommen falsch. Es zeigt für mich, dass die Heimleitung Qualifikation vermissen lässt.
Wie definierst du Wohnung? Hier geht es um ein Zimmer in einer geschützten Einrichtung und er der Betreuer die Garantenstellung für das Wohlergehen der Schützlinge hat. Es ist lebensfremd, dass mit der Unverletzlichkeit der Wohnung gleich zu setzen. Stell dir mal ein Krankenzimmer vor, in dem der Patient sagt: Nö, es darf keiner rein.