Wie mit Betrugsversuch (Käufer bei ebay) umgehen?

2 Antworten

Ich habe das Parfum beim Einpacken gefilmt (mit Zeuge und so dass man es von einigen Seiten sehen kann) und dann noch vor der Post das Paket gefilmt, damit man sieht, dass ich es nicht nochmal geöffnet habe nach dem Einpacken.

Das ist völlig irrelevant und das interessiert eBay auch nicht die Bohne.

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Bei Dir kommt noch erschwerend dazu, dass immer der Käuferschutz des Käuferlandes gilt, und der entscheidet im Falle eines Falles zu 99,9% gegen Dich, hier mal ein Beispiel:

Von eBay.fr entschiedener Käuferschutzfall

Hier dazu die Aussage einer eBay-Mitarbeiterin:

„Da dein Käufer aus den USA kommt, liegt die Bearbeitung bei unseren US-Kollegen. Aus dem Grund gelten bei deinem Fall auch die Grundsätze zum Käuferschutz der US-Seite und nicht die der deutschen Seite.

Liebe Grüße, Nina.“

Und hier noch eine weitere: 

„Unsere deutschen Grundsätze weichen leider sehr stark von den Grundsätzen auf ebay.com ab. Über eBay.de wärst du hier tatsächlich im Recht gewesen, sobald der Artikel zur Abholung bereit liegt, liegt es in der Verantwortung des Käufers diesen im jeweiligen Shop abzuholen. 

Diese Regelung gilt jedoch nicht in den US-Grundsätzen. In den US-Grundsätzen muss die Zustellung bei deinem Käufer zweifelsfrei nachgewiesen werden, hier reicht es nicht aus das der Artikel zur Abholung bereit liegt. In diesem Fall können wir dir leider nur noch empfehlen, den Versanddienstleister schnellstmöglich zu kontaktieren, sodass du zumindest den Artikel zurückgesendet bekommst.

Liebe Grüße, Nina.“

Leider wirst Du Pech haben.

Der Käufer meldet einfach einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel, eBay gibt ihm zu 99,9% das Geld zurück, und Du darfst sehen, wie Du dann wieder zu "irgendeinem" Parfüm kommst.

Da hilft Dir dein Video auch nicht, weil es nicht lückenlos den Prozess von der Verpackung bis zur Abgabe beim Paketdienst gefilmt hat.

Warum "Irgendeinem"? Weil der Käufer Dir wohl sein gefälschtes zusendet.
Viel Erfolg.


AngelBritney 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 20:10

Ich habe es so gefilmt, dass man sieht, dass es nicht geöffnet werden konnte.

einandereruser  06.08.2024, 20:11
@AngelBritney

Sorry, falls das weiter geht, wirst Du ggfl. auch noch den Unterschied zwischen Deiner Meinung und der des Richters hören.