Wie lange muss man auf eine Rechnung warten?
Handwerker haben bei mir gearbeitet. Ein Teil der Kosten wurde schon in Bar beglichen. Für den Rest ist nach über 2 Jahren noch keine Rechnung eingetroffen.
3 Antworten
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Die allg. Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in welchem die Rechnung fällig wurde.
Ich denke nicht, dass da noch was kommt.
Anscheinend hat dem Handwerker das Geld, das du ihm in Bar gegeben hast, gereicht.
Dann wäre ich ganz still. Drei Jahre ab Jahresende des Ereignisses ist die Verjährungsfrist