Wie lange ist der Gewährleistungsanspruch bei Handwerkern?
ein Handwerker hat bei mir die undichte Toilette repariert, indem er sie demontierte und einen neuen Dichtungsring befestigte. Die Rechnung habe ich beglichen.
einen Monat später, das war gestern, war schon wieder unter der Toilette Wasser zu sehen und auch habe ich festgestellt, das einen Wandfliese an der Stelle einen Riss hat.
Wie lange ist denn der Gewährleistungsanspruch in dem Fall?
Zur Information; ich bin Eigentümerin der Wohnung. Aus diesem Grund muss ich dafür aufkommen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort
2 Antworten
Gewährleistung hast du aber nur auf den ausgetauschten Dichtungsring.
Du hast nicht das Recht auf eine „mangelfreie“ Toilette weil ein Teil getauscht wurde. Entsprechend wird es hier schwer Rechte geltend zu machen.
Die gesetzliche Vorschrift nach der hier gefragt wird: § 634a BGB. Aber hier gut erklärt: