Wie lange muss ein Händler Garantie auf einen Autoakku gewähren?

3 Antworten

Überhapt nicht, denn kein Händler kann eine Garantie geben. Garantie kann nur ein Hersteller/Importeur gewähren. Aber jeder Händler verkauft seine Waren mit der gesetzlichen Gewährleistung. Und die beträgt 2 Jahre. Eigentlich nur 6 Monate, denn während dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler an der Sache von Beginn an angelegt war. Also hat der Verbraucher gute Karten. Nach den ersten 6 Monaten bis zu den 2 Jahren gilt die Beweislastumkehr. Der Verbraucher muss beweisen, dass das Teil von Anfang anfehlerhaft war. Aber das wird wohl unmöglich sein, denn Fehler zeigen sich fast sofort und nicht erst nach einem halben Jahr.


Ruedi  26.02.2010, 01:37

Fast richtig. Auch der Händler oder ein sonstiger Dritter kann, unabhängig vom Hersteller, eine Garantie abgeben. Wie sollte es auch sonst mit den berühmt-berüchtigten Gebrauchtwagengarantieversicherungen gehen? ;-)

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Hunley  04.05.2007, 21:07

Nein das stimmt nicht. Die Beweislastumkehr gilt nur für gebrauchte Artikel, nicht für Neuwaren. Bei allen Neuwaren gelten 2 Jahre Gewährleistung bzw. Garantie. Wenn der Hersteller die Garantie gibt dann gibt sie der Händler logischerweise ja auch, ist ja schließlich der Vertragspartner des Kunden. Der Händler holt sich ja alles wieder vom Hersteller zurück.

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Mismid  04.05.2007, 23:03
@Hunley

es ist richtig was Regenmacher gesagt hat! auch für neue Ware gilt 2 Jahre Gewährleistung aber nach 6 Monaten ändert sich die Beweislastumkehr. Das heißt der Käufer muß nachweisen, daß es ein Produktionsfehler ist. Dies kann aber auch durch ein Gutachter geschehen falls sich der Hersteller weigert. In den meisten Fällen wurde mir aber bislang ohne Prüfung auch nach den 6 Monaten die Ware umgetauscht. Oft ist ein Rechtsstreit viel zu Aufwendig für den Händler/Hersteller. Der Hersteller kann aber freiwillig über die gesetzlichen 2 Jahre ein weitergehende Herstellergarantie abgeben

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Der Verkäufer muß 2 Jahre auf Neuwaren Gewährleistung geben, d. h. diese 2 Jahre muß der Artikel funktionieren, sofern es kein Verschleißteil ist. Batterien halten länger, innerhalb der 2 Jahre muß die Batterie also ersetzt werden bei Defekt. Die Gewährleistungszeit fängt dann aber nicht von vorne an, d. h. wenn am vorletzten Tag der Frist die Batterie ersetzt wird gilt die weitere Gewährleistung trotzdem nur bis zum dem Termin.


Ruedi  26.02.2010, 01:35

Blödsinn!!! Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie! Der Verkäufer muss nur dafür einstehen, dass die Batterie zum Zeitpunkt der Übergabe - also in der Regel wenn das Auto übergeben wurde - mangelfrei war.

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auch von mir die Antwort, daß 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten, und nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, also der Käufer beweisen muß, daß der Defekt von Anfang an vorhanden war! Bei Neuwaren gilt die 2-jährige Gewährleistung, bei Gebrauchtwaren auch, sofern der Verkäufer diese nicht schriftlich auf 12 Monate verkürzt, was dieser darf, aber eben schriftlich vereinbart sein muß.(Geschäftbedingungen. Bei Akku's gibt es sehr oft Sonderfälle, da hier auch mit "Eigenverschulden" des Kunden argumentiert werden kann: falsch geladen, falsch angeschlossen, falsch benutzt. Manche Hersteller schränken hier Ihre ansonsten zugesagte Garantie ein, meist auf 6 Monate