Wie lange habe ich Zeit dem Jobcenter meine Nebenkostenabrechnung zu zeigen?

2 Antworten

Kommt darauf an ob du etwas nachzahlen musst oder ein Guthaben bekommst !

Wenn du nachzahlen musst, dann solltest du das zeitnah machen, damit das Jobcenter dir den Betrag rechtzeitig vor Fälligkeit überweisen kann.

Würdest du eine Gutschrift bekommen, dann musst du es erst einreichen wenn die Gutschrift auf deinem Konto eingegangen ist, in diesem Fall wird die Gutschrift dann im Monat nach dem Zufluss mindernd auf die Wohnkosten ( KDU - Kosten der Unterkunft ) angerechnet, dann würde es also im Folgemonat dementsprechend weniger vom Jobcenter geben.

Musst dann außer der BK - Abrechnung dann auch noch den aktuellen Kontoauszug in Kopie einreichen bzw.vorlegen, aus dem der Zufluss der Gutschrift zu sehen ist.

Sollte die Anrechnung im Folgemonat aus welchem Grund auch immer ( z.B. zu viele Anträge zu bearbeiten ) nicht mehr möglich sein, dann würdest du angeschrieben und könntest dich dazu äußern, musst du aber nicht, dann wird nach Aktenlage entschieden.

Dann wird die Gutschrift in der Regel in monatlichen Raten verrechnet, diese beträgt dann im Normalfall 10 % der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt, bei einem Single z.B. wären das derzeit 424 € im Monat.

Angenommen du hättest eine Gutschrift von 200 €, dann würden monatlich in der Regel 42,40 € von der KDU - abgezogen und dann im letzten Monat der Restbetrag.


Alexander311 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 07:51

Vielen Dank,ich habe nämlich eine Gutschrift von 300,- eur.

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isomatte  22.08.2019, 07:57
@Alexander311

Bitteschön

Zahlt bzw.hat das Jobcenter für den Abrechnungszeitraum auch schon ALG - 2 gezahlt, wenn ja, wurden deine Wohnkosten ( Warmmiete ) als angemessen angesehen oder hat das Jobcenter diese nur für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten anerkannt und bei Bedarf gezahlt ?

Würdest du nämlich wegen unangemessenen Wohnkosten einen Teil der Miete selber zuzahlen, dann könntest du diese vorher von einem Guthaben abziehen.

Wenn da auch ein Anteil für Strom im Guthaben wäre, welchen du aus deinem Regelsatz oder Einkommen selber zahlen müsstest, dann wäre dies auch in Abzug zu bringen, da dies kein Einkommen darstellen würde.

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Am besten zeitnah nach Erhalt & vor der Fälligkeit.

Wenn jedoch pauschale Nebenkosten im Mietvertrag stehen, dann braucht man es gar nicht erst vorlegen.


isomatte  22.08.2019, 06:12

Bei einer pauschalen Miete gibt es auch keine BK - Abrechnung, dann ist mit der Mietzahlung alles abgegolten, also auch ein evtl.höherer Verbrauch.

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