Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
- Wie lange gilt zb ein 30er Schild oder woher weiß man dass wieder 50 ist.
- Hebt ein Orts/ Eingang Ausgang Schild eine Begrenzung auf ?
9 Antworten
Bis das Endeschild kommt. Oder die Ortsschilder.
https://www.autozeitung.de/autobahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.html
Ein 30er Schild endet, wenn ein Auflösungszeichen kommt oder du das 30er Schild des Gegenverkehrs falsch herum erkennst. Zu 2.) Ja ^^
Servus.
Die Beschränkungen müssen aufgehoben werden oder durch ein neues Beschränkungsschild verändert werden.
Ein aberglaube, die Sache mit dem Ortsschild:
Auch wenn vor einem Ortsschild ein 30er oder 70er Schild steht. Ist dieses noch im Ort gültig.
Bei Baustellen ist es oft so dass das Begrenzung beendet Schild fehlt. Das ist meist nur aus Faulheit. Da muss man selbst entscheiden ob man jetzt schneller fährt oder sich an den 30er hält.
Ja das frage ich mich. Wenn 30 ist und ein Ortseingang Schild kommt. Ist dann automatisch wieder 50
ist auch wenn ein 70er vor dem Ortseingang ist! Dann gilt 70er!
Da irrst Du.
Ab dem Ortseingangsschild greift §3 StVO:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
Danke. Mein Fehler!
Hab ich auch herausgefunden hier hab ich alles zusammen gefasst:
https://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-gilt-eine-geschwindigkeitsbegrenzung#answer-349812839
Zu 1.
30 km/h sind ein Streckenverbot. Streckenverbote gelten solange, bis sie aufgehoben werden.
Zu. 2.
Ein Ortseingangsschild hebt das Streckenverbot Geschwindigkeitsbegrenzung auf und setzt ein neues.
- Beispiel: im Ort wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt. Du passierst das Ortsausgangsschild, die 30 km/h bleiben bestehen.
- Beispiel: vor dem Ort wird die Geschwidigkeit auf 30 km/h begrenzt. Passierst du das Ortseingangsschild gilt die neue Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 5ü km/h (Exkurs: Auch für Radfahrer gilt ein Streckenverbot, jedoch nicht die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung).
Okay. Ich hab mich für dich nochmal extra informiert. und schreibe das ganze jetzt mit Quellen, damit nix mehr offen bleibt!
Alle aussagen die hier gepostet wurden stimmen😂 aber nicht in jedem Land. Deswegen kurz.
In Deutschland:
Das Schild Zeichen 310 heißt geschlossene Ortschaft somit gelten hier alle Verkehrsregeln einer geschlossenen Ortschaft!
Es gibt auch die Ortshinweistafel Zeichen 385. Durch diese treten aber keine Verkehrsregeln in Kraft.
guckst du hier für beide Schilder: https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html
schauen wir jetzt mal bei der Straßenverkehrsordnung Paragraph 3 Geschwindigkeiten (https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html)
Hier steht klar: in geschlossenen Ortschaften 50 km/h.
außerhalb was anderes ;)
Heißt ja das Schild 310 führt zu 50 km/h und das Schild 311 (Ende einer Ortschaft) hebt diese wieder auf.
Jetzt schauen wir mal kurz nach Österreich:
In Österreich gilt ab einer Ortschaft 50 km/h und danach wird dieser durch die Orts Ende Tafel wieder aufgeben. Aber... in Österreich wird eine beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Ortsschild nicht aufgeben. Auch nicht beim Ortsende Schild!
Das kommt daher das in Österreich Ortstafeln nur Hinweis Schilder sind und keine Gebotsschilder!
https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Ortstafel_%28Österreich%29
Aber wenn das Schild (30er oder 70er) vor dem Ortseingangsschild steht, wird es doch durch das Ortseingangsschild, welches danach kommt, widerrufen oder bin ich jetzt falsch?