Wie lange darf man in der Probezeit krankgeschrieben sein bis man rausgeworfen wird?
13 Antworten
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Du darfst so lange arbeitsunfähig ohne Kündigung sein, wie Dein AG es möchte.
Vielen AG wissen, dass jeder AN/Azubi mal krank werden kann und sich das nicht (unbedingt) heraussucht.
Es wird auch eine Rolle spielen, wie lange der MA fehlt, wie lange und wie gut oder schlecht seine Leistungen bis zu Beginn der Krankheit waren.
Ich kenne viele AG, die kündigen nicht, wenn ein MA während der Probezeit mal ein paar Tage fehlt.
Allerdings gibt es auch (leider) AG, die erwarten, dass ein neuer MA gesund ist und das auch bleibt und/oder mit einer dicken Erkältung und evtl. noch Fieber trotzdem zur Arbeit kommt.
Dass sie damit ihre Fürsorgepflicht verletzen und weder dem MA noch den Kollegen und damit dem Betrieb nützen, ist ihnen anscheinend egal.
Ich kenne Deinen AG nicht und kann deshalb nicht einschätzen, wie er bei Krankheit während der Probezeit reagiert.
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In der Probezeit kann man immer ohne Begründung fristgerecht entlassen werden.
Krankheit ändert daran nichts.
Ob und ab wieviel krank der AG kündigt, ist individuell. Es macht 100&ig einen Unterschied, ob wer wegen Unfall 2 Wochen krank ist.. oder jemand immer Fr/Mo blaumacht.
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Nicht nur in der Probezeit, sondern generell in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, ob es nun eine Probezeit gibt oder nicht und wie lang die ist.
Das trifft nur nicht auf das Ausbildungsverhältnis zu.
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Wenn jemand in der Probezeit mal eine Woche krankgeschrieben wird, wird er bestimmt nicht gleich entlassen.
Wer aber sehr häufig und jedesmal sehr lange krank ist, darf sich über eine Entlassung nicht wundern.
In der heutigen Zeit fackeln da manche Fimen nicht lange. Hängt natürlich davon ab, wie gut Du in Deinem Job bist, wie gefragt Du bist und wie groß das Unternehmen ist. Bei einem AG, der zigTausende von Angestellten hat, fällt das nicht so ins Gewicht, wenn einer mal fehlt - in einem kleinen mittelständischen Betrieb sieht das schon anders aus. Die können es sich einfach nicht leisten, dass einer der evtl. nur 5 Mitarbeiter oft fehlt.
lg Lilo
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Wenn jemand in der Probezeit mal eine Woche krankgeschrieben wird, wird er bestimmt nicht gleich entlassen.
Da erfährt man hier im Forum aber (viel zu ) oft leider etwas ganz Anderes!
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Wie lange darf man in der Probezeit krankgeschrieben sein
die Frage nach einem "dürfen" stellt sich nicht.
Manchmal reicht dafür bereits ein Tag.
Grundsätzlich gilt - während der Probezeit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen.
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Allerdings im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kommt er bekanntermaßen um eine Begründung nicht mehr herum.
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Das ist klar.
Aber mit der ordentlichen Kündigung selbst muss kein Grund mitgeteilt werden. Den muss es wohl geben (betriebs-, personen-oder verhaltensbedingt) bei Kündigung nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer und in größeren Betrieben.
Aber das weißt Du ja wohl ... 😃
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Dafür gibt es keine Regel.
Da in der Probezeit gar keine Begründung gegeben werden muss, kann SOFORT gekündigt mit 14 Tagen Frist werden.
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Man beachte allerdings bitte auch :
§622, Absatz 4, Bürgerliches Gesetzbuch
lässt zu, dass kürzere, als die gesetzlichen Kündigungsfristen, durch Tarifvertrag geregelt werden können.
Und das gilt i.d.R. bei Zeitarbeitsunternehmen ....
https://www.kündigungsfrist.org/k%C3%BCndigungsfristen-zeitarbeit
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Da in der Probezeit gar keine Begründung gegeben werden muss
Der Arbeitgeber muss generell keine Begründung für eine - ordentliche - Kündigung abgeben (so wenig wie der Arbeitnehmer)!
Das kann der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung immer, ganz unabhängig von der Probezeit!