Wie lange darf man in der Probezeit krankgeschrieben sein bis man rausgeworfen wird?

12 Antworten

Du darfst so lange arbeitsunfähig ohne Kündigung sein, wie Dein AG es möchte.

Vielen AG wissen, dass jeder AN/Azubi mal krank werden kann und sich das nicht (unbedingt) heraussucht.

Es wird auch eine Rolle spielen, wie lange der MA fehlt, wie lange und wie gut oder schlecht seine Leistungen bis zu Beginn der Krankheit waren.

Ich kenne viele AG, die kündigen nicht, wenn ein MA während der Probezeit mal ein paar Tage fehlt.

Allerdings gibt es auch (leider) AG, die erwarten, dass ein neuer MA gesund ist und das auch bleibt und/oder mit einer dicken Erkältung und evtl. noch Fieber trotzdem zur Arbeit kommt.

Dass sie damit ihre Fürsorgepflicht verletzen und weder dem MA noch den Kollegen und damit dem Betrieb nützen, ist ihnen anscheinend egal.

Ich kenne Deinen AG nicht und kann deshalb nicht einschätzen, wie er bei Krankheit während der Probezeit reagiert.

In der Probezeit kann man immer ohne Begründung fristgerecht entlassen werden.

Krankheit ändert daran nichts.

Ob und ab wieviel krank der AG kündigt, ist individuell. Es macht 100&ig einen Unterschied, ob wer wegen Unfall 2 Wochen krank ist.. oder jemand immer Fr/Mo blaumacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Familiengerd  03.12.2019, 13:17

Nicht nur in der Probezeit, sondern generell in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, ob es nun eine Probezeit gibt oder nicht und wie lang die ist.

Das trifft nur nicht auf das Ausbildungsverhältnis zu.

Wie lange darf man in der Probezeit krankgeschrieben sein

die Frage nach einem "dürfen" stellt sich nicht.

Manchmal reicht dafür bereits ein Tag.

Grundsätzlich gilt - während der Probezeit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen.


Familiengerd  03.12.2019, 13:24
ohne Angabe von Gründen entlassen

Das kann der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung immer, ganz unabhängig von der Probezeit!

wilees  03.12.2019, 16:14
@Familiengerd

Allerdings im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kommt er bekanntermaßen um eine Begründung nicht mehr herum.

Familiengerd  03.12.2019, 16:25
@wilees

Das ist klar.

Aber mit der ordentlichen Kündigung selbst muss kein Grund mitgeteilt werden. Den muss es wohl geben (betriebs-, personen-oder verhaltensbedingt) bei Kündigung nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer und in größeren Betrieben.

Aber das weißt Du ja wohl ... 😃

In der Probezeit kann man jederzeit unter einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, da bedarf es nichtmal einer Krankheit.


Familiengerd  03.12.2019, 13:18

Nicht nur in der Probezeit, sondern generell in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, ob es nun eine Probezeit gibt oder nicht und wie lang die ist.

Das trifft nur nicht auf ein Ausbildungsverhältnis zu.

Die können dich in der Probezeit dann werfen wenn denen danach ist. Ich war 1 Woche Krankgeschrieben und habe meine Ausbildung noch.