Krankgeschrieben wegen zerrung und gesehen worden was darf man?

9 Antworten

Du bist tatsächlich nicht bettlägerig krank geschrieben und darfst dich daher auch draußen sehen lassen. Klar kommt das bei den Kollegen nicht gut an, weil die ja nur sehen, dass du es dir bei McDoof "gut gehen" lässt. Trotzdem hast du nichts falsch gemacht. Auch Erwachsene, die krank geschrieben sind,  müssen ja mal einkaufen oder zur Bank etc. Die müssen auch draußen rumlaufen dürfen, wenn sie nicht ans Bett gefesselt sind.

Du wirst ganz sicher nicht abgemahnt, dazu besteht kein Grud, Du bist ja nicht bettägerig, aber als Schlosser kanns Du mit einer Zerrung natürlich nicht arbeiten.

Da Du nun aber nun mal von Deinen lieben Kollegen gesehen worden bist und nicht weißt, was so alles geredet wird hinter Deinem Rücken, und in der Krankschreibung der Grund ja auch nicht drinsteht, würde ich an Deiner Stelle ganz einfach mal am Montag mit Deinem Meister offen sprechen und ihm sagen, warum Du krankgeschrieben gewesen bist - nicht um Dich zu rechtfertigen sondern einfach so, von Mensch zu Mensch


crelo 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 13:03

ich warte denke ich lieber ab ob etwas kommt oder ob die es für dich behalten

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Alles was zur gesundung beiträgt darfst du machen, also einkaufen, Spazieren, ausruhen und in diesem fall essen gehen.

Was deine kollegen davon halten kann dir egal sein.

Du hast einen gelben Schein und darfst alles tun was deiner Genesung hilft oder diese nicht verhindert. Ein Besuch bei einer Fastfoodkette dürfte bei einer muskulären Verletzung keine Genesungsverhindernde Wirkung haben. Demnach kannst du nicht abgemahnt oder gekündigt werden.

Es ist alles erlaubt, was der Heilung nicht entgegensteht. Nahrungsaufnahme gehört dazu.