wie lange darf diue Polizei DNA speichern

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DNA wird bis zu 10 Jahre gespeichert, allerdings musst du selber die Löschung fordern. Nehme dir dann einen Anwalt dazu.

Allerdings musst du 10 Jahre lang straffrei bleiben, ansonsten verlängert sich die Frist um weitere 10 Jahre!!

Du hast das Recht zu beantragen, dass eine entnommene DNA nach Abschluss der (ins Leere gelaufenen) Ermittlungen vernichtet wird. - Das gilt natürlich auch für im Zusammenhang abgenommene Fingerabdrücke, Lichtbilder usw. (Bsp.: du wirst in der Nähe einer Einbruchsstätte vorläufig festgenommen und hast  - zufällig - auch noch nen Kram in der Tasche, der als Werkzeug o so angesehen wird, machst (angeblich) widersprüchliche Angabe (weil du vielleicht angetrunken bist) und gilst (auch um eines schnellen Ermittlungserfolges wegen) als verdächtig) --> Erkennungsdienstliche Behandlung usw. folgen auf der Wache und gar noch eine Nacht im Polizeigewahrsam.

 

Dann gibt es den sogenannten Massengentest, der bei schweren Verbrechen durchgeführt werden darf, wenn der Kreis der Tatverdächtigen überschaubar ist. (Der Gesetzgeber hat zum Glück grad einen Riegel vorgeschoben, damit nicht quasi eine ganze Stadt unter Verdacht stehen kann.)

Weigerst du dich, kann ein Richter die Entnahme deiner DNA anordnen, wenn - wie vorstehend - hinreichender Tatverdacht besteht.

Für die Kriminalpolizei ist die DNA die Krönung der Verbrechensbekämpfung und freiwillig wird sich die Behörde nicht davon trennen, wo doch die Utopie besteht, dass irgendwann die überwiegende Zahl aller Straftaten vom Schreibtisch aus gelöst wird und nur noch die Häscher zum Verhaften der Delinquenten los geschickt werden müssen, lg Fleder. :-)

DNA-Material, das von der Polizei am Tatort sichergestellt wird, kann jahrzehntelang aufbewahrt werden. So kann man jederzeit einen Abgleich mit einem aktuellen Fall vornehmen. Bei einem Massentest entnommene DNA ist nach dem Test zu vernichten. Also sollten die Wattestäbchen den Feuertod zugeführt werden. Ich hoffe, dass in solchen Fällen immer alle so handeln, wie es vorgeschrieben ist. Wenn Dir widerrechtlich DNA-Material entnommen wurde, solltest Du Auskunft über dessen Verbleib verlangen.