Ist eine Persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt? Beuteutung?

3 Antworten

Wenn du arbeitslos wirst, musst Du Dich zunächst einmal zwingend arbeitsuchend melden (telefonisch, online oder persönlich) - und zwar sofort, wenn Du von einer Kündigung erfährst, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach tatsächlichem Erhalt der Kündigung.

Erfolgt diese Arbeitsuchendmeldung nicht oder verspätet, kann eine Sperre (Verkürzung des Bezugs) von 1 Woche verhängt werden.

Arbeitslos melden musst Du Dich spätestens am 1. Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit persönlich/vor Ort bei der Agentur für Arbeit (also - anders als bei der Arbeitsuchendmeldung - nicht telefonisch oder online); eine spätere Meldung wird zwar nicht sanktioniert (mit Sperre belegt), aber tatsächlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht erst mit dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur.

Alleine das Ausfüllen des Antrags auf Arbeitslosengeld bringt Dir also nichts, wenn Du Dich bisher noch nicht arbeitslos gemeldet hast; hast Du das aber getan, dann musst Du im Formular eben das entsprechende Datum dieser Meldung eintragen.


Elant227z 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 18:05

ja ich habe mich Arbeitsuchend gemeldet, muss jz den Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen. Und dort stehen so welche Fragen.

Familiengerd  04.12.2019, 18:13
@Elant227z

Wenn Du Dich arbeitsuchend gemeldet hast, hast Du eine Verpflichtung ja erfüllt.

Konkret geht es bei Dir (im Formular) aber nicht um die Arbeitsuchendmeldung, sondern um die Arbeitslosmeldung!!

Beachte dazu meine Ausführungen ab "Arbeitslos melden [...]" in meiner Antwort!

Elant227z 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 19:26
@Familiengerd

Okey also muss ich bei Persöhlichen Arbeitslosmeldung auf Nein ankreuzen. ? Bin ja nur Arbeitssuchend bekannt

Familiengerd  04.12.2019, 19:33
@Elant227z

Ja!

Aber das musst Du nachholen, denn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast Du erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung - und auch nicht rückwirkend.

Du musst dich persönlich, also selbst bei der AfA oder dem Jobcenter gemeldet haben.

Nicht per Brief, Telefon oder E-Mail sondern in Fleisch und Blut.

Da wird gefragt, ob Du schon persönlich im Arbeitsamt warst.