Wie läuft eine Ausbildung als Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen?
Ich bin 22 Jahre alt und möchte nächstes Jahr meine Ausbildung anfangen.
Die Ausbildung ist ja mit etwa 1000€ im Monat recht gut bezahlt.
kann man in der Ausbildung schon Provision durch Versicherungen bekommen oder ist das gar noch möglich?
Dadurch dass ich schon länger alleine lebe, müsste ich dann Hilfe durch Bürgergeld bekommen und das will ich eigentlich nicht unbedingt.
5 Antworten
Schon die Ausbildungsvergütung schwankt je nach Wirtschaftsbereich und Region. Auch ein Tarifvertrag kann die Höhe der Ausbildungsvergütung vorgeben. Gleiches gilt für das spätere Gehalt als Arbeitnehmer. Die Höhe der Ausbildungsvergütung lässt sich übrigens bei der IHK vor Ort erfragen.
Gehalt in der AusbildungBei einer privaten Versicherung kann deine Ausbildungsvergütung bei 1.120 Euro im Monat liegen. Bis zum dritten Jahr steigt diese dann auf 1.280 Euro. Damit gehört die Ausbildung zum Versicherungskaufmann zu den am besten vergüteten Ausbildungsberufen.
EinstiegsgehaltSpäter liegt das Einstiegsgehalt oft bei 2.500 bis 2.800 Euro im Monat. Mit mehr Erfahrung steigt das Gehalt dann weiter an – je nach Bundesland bis zu 4.800 Euro. Eine Besonderheit sind die Prämien- und Provisionsmodelle für den Außendienst. Diese können die Entlohnung deutlich steigern.
Mehr dazu hier https://versicherung-karriere.com/ausbildung-zum-versicherungskaufmann/
Ich denke es ist unternehmensabhängig, genau so wie das Grundgehalt der Ausbildung. Ich kenne allerdings ein paar Leute, die die Ausbildung machen bzw. zum Teil auch schon fertig haben und bei denen war es so, dass sie auch während der Ausbildung schon die Möglichkeit hatten Provision zu bekommen.
Das wäre auf jeden Fall super. Mir geht es in erster Linie nur darum, ob das überhaupt möglich ist. Die Ausbildung will ich ja so oder so machen.
Du musst dir darüber im klaren sein, dass du dann für den Außendienst ausgebildet wirst. In den Hauptverwaltungen werden immer noch Arbeitsplätze "sozialverträglich" abgebaut.
Während deiner Ausbildung hast du sowieso keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Üblicherweise erhält man in der Ausbildung noch keine Provisionen. Das kann aber natürlich je nach Versicherungsunternehmen anders sein.
Das steht aber nicht da drin, so wie du das gesagt hast. Der § 7 VI SGB II schreibt lediglich davon, wenn prinzipiell kein Anspruch auf Leistungen nach BAföG (Nr. 1) bzw. BAB (Nr. 2) besteht. Nr. 3 (Abendschulen) spare ich mir jetzt mal.
Also du bist hier wo ganz anders :-)
Während deiner Ausbildung hast du sowieso keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Durchaus möglich.
Nein. Während der Ausbildung - die üblicherweise in Vollzeit durchgeführt wird - bestehen keine Ansprüche, weil die Grundvoraussetzungen des § 7 I SGB II nicht erfüllt wird.
Nein. Zumindest nicht für übliche Regelleistungen, siehe § 27 SGB II.
Mach Dich erstmal richtig schlau, bevor Du irgendwelche Behauptungen aufstellst :D
Kommt von dir jetzt auch noch eine Quelle oder wars das? Bisher lese ich nur heiße Luft.
Was für ein Quatsch. Natürlich hast du Anspruch. Ich bin zur Zeit im engen Austausch mit dem Jobcenter. Unter anderem deswegen und eine Unterstützung ist da sehr wohl möglich. Vorausgesetzt, dass eine Wohnung schon besteht. Wenn du noch bei deinen Eltern lebst, natürlich nicht.
Selbstverständlich bekommst du nur noch die Differenz zu deinem Anspruch aber da ist man wohl für jede Hilfe dankbar
Nein, auch weiterhin ist das nicht möglich. Ließ dir einfach § 27 SGB II durch. Das wird dir das Jobcenter auch frühzeitig erläutern.
Außerdem gibt es BAB als vorrangige Leistung.
Ich habe meine Informationen aus erster Hand. Was du hier auch immer erzählst ist einfach falsch.
Paragraphen hin oder her.
Aha, dein örtliches Jobcenter steht also über dem Gesetz.
Naja, wenn du meinst das du es besser weißt, brauchst du unsere Hilfe ja nicht.
Zudem kenne ich genug Leute, die während ihrer Ausbildung Unterstützung durch Bürgergeld bekommen. Erfahrungen erzählen mehr als Paragraphen. Außerdem solltest du wissen, dass unser Gesetz nicht Fehler und Lückenfrei ist. Du als Jurafuchs solltest darüber eigentlich aufgeklärt sein.
Ich wiederhole mich nochmal: Wenn du es doch besser weißt, brauchst du uns ja nicht fragen.
Ich habe danach auch nicht gefragt hahahah. Es ging lediglich um die Provision. Keine Ahnung warum du so ein Fass aufmachen musstest.
Weil ich dir eigentlich erläutern wollte, das du falsch liegst mit der Annahme. :)
Ja das ist möglich.
Nein. Während der Ausbildung - die üblicherweise in Vollzeit durchgeführt wird - bestehen keine Ansprüche, weil die Grundvoraussetzungen des § 7 I SGB II nicht erfüllt wird.
Siehe auch § 27 SGB II.
Meine Antwort bezog sich natürlich auch auf die Frage und nicht auf die hypothetische Situation im Anschluss, nach der nicht gefragt wurde.
Wie die Servicestelle SGB II, eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, schreibt, haben Auszubildende grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG bekommen oder die BAföG-Stelle noch nicht über den Antrag entschieden hat.