Wie läuft das mit dem Geld bei 16i?

4 Antworten

Wenn Du durch die Stelle mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hast, dann bleibt die Frage ob der Lebensgefährte Leistungen vom Jobcenter bezieht?

Falls Ja, wird Dein Lohn/Gehalt m.M.n. auf Eure BG angerechnet.

Falls Du trotz der Stelle beim Jobcenter bleibst, da zu wenig Verdienst, wird Dein Lohn/Gehalt m.E.n. normal angerechnet. Ob die Förderung durch das Jobcenter hierbei eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

Falls Du durch Dein(en) Lohn/Gehalt vom Jobcenter weg bist und der Lebensgefährte keine SGB II - Leistungen bezieht, dann solltet Ihr beide nichts mehr mit dieser Institution zu tun haben.

16i ist ein Programm vom Job Center zur Integration Langzeitarbeitsloser. Man geht ganz normal arbeiten, es wird aber das erste Jahr 100 % vom JC gefördert, 2. Jahr 70 %, etc. ! nach 5 Jahren wäre man dann komplett vom JC weg, was ja auch mein Plan ist. Meine Frage ist nun, ob jemand weiss, wie das mit meinem Lebensgefährten und der gemeinsamen BG abläuft??? Hab mich da noch nicht so schlau gemach, finde auch im Netz nicht wirklich was.Sorry, habe aus Versehen auf nicht hilfreich getippt. war ein Versehen, freue mich über jeden Kommentar!!!


herzilein35  27.02.2020, 13:55

Das stimmt so nicht! Die ersten zwei Jahre werden zu 100% gefördert, im zweiten 90%, im vierten 80% und im 5. immerhoin noch 70%. Danach fällst du, da die wenigsten Arbeitgeber einen dann voll übernehmen, dir danach kein Alg1 zusteht, gleich wieder in Hartz4. Warum lässt du dich so ausbeuten und unterstützt den Mist dadurch auch noch? 16i hat nur Nachteile für die Betroffenen und trägst zudem wesentlich dazu bei, dass dieses unnütze Programm sich auc ab 2025 fest etabiert. Ich rate auf jedenfall ab sich ausbeuten zu lassen. Suche dir was ordentliches oder von mir aus auch eine Stelle unter 16i wo nach dem TVÖD bezahlt wird, wenn du unbedingt dieses dumme Programm machen möchtest.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16i.html

herzilein35  27.02.2020, 14:01
@herzilein35

im zweiten 90%

sollte im dritten heißen, Zeit zum ändern war leider abgelaufen.

Wenn du ganz normal arbeiten gehst, dann wirst du ja ein monatliches Brutto haben und Netto auf dein Konto bekommen !

Dann gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und ggf.weiteren berufsbedingt notwendig absetzbaren Aufwendungen.

Die ersten 100 € vom Brutto wäre der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also auf min.1200 € Brutto kommen, dann würden dir 300 € an Freibetrag zustehen, dieser würde theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, dass ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen, davon ginge dann zunächst deine eigener Bedarf ab, bliebe ein Überschuss, dann würde dieser auf den Bedarf des Partners in einer BG - angerechnet.

Dein Bedarf würde dann derzeit aus min.389 € Regelsatz für den Lebensunterhalt bestehen + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ), bei 2 Personen dann also 50 % von der Warmmiete.

Meinst du 16i aus den komplexen Zahlen oder was bedeutet das i bei dir konkret?