Wie läuft das in der u haft?

2 Antworten

Das ist erstmal das Procedere der U-Haft in Deutschland. Man behält die Kleidung erstmal an, und dann wird weitergeschaut ob dir jemand was bringen kann.

  • Eine Straftat wird begangen.
  • Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft richtet gegen den Beschuldigten einen dringenden Tatverdachtund ist der Meinung, dass auch ein Haftgrundvorliegt (z.B. Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr).
  • Antrag der Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten.
  • Gericht erlässt den Haftbefehl gegen den Beschuldigten.
  • Festnahme des Beschuldigten durch Staatsanwalt oder Polizeibehörden.
  • Nach der Festnahme wird der Verhaftete meistens zu einer Polizeidirektionen oder in eine Gefangenensammelstelle gebracht.
  • Ggf. Vernehmung des Beschuldigten durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft; vorher Belehrung.
  • Es muss dem Beschuldigten gestattet werden, einen Rechtsanwalt anzurufen bzw. zu beauftragen, egal wie spät es ist. Bevor danach der Rechtsanwalt mit dem Beschuldigten nicht gesprochen hat, darf die Vernehmung nicht angefangen bzw. fortgesetzt werden.
  • Eine bereits angefangene Vernehmung muss sofort abgebrochen werden. In der Regel wird der Rechtsanwalt dem Mandanten raten, keine Angaben zu machen, auch wenn der Rechtsanwalt eingetroffen ist, weil der Rechtsanwalt erst einmal sehen muss, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird und welche Beweise es gegen seinen Mandanten gibt.
  • Der Beschuldigte wird dem Haftrichter vorgeführt(wenn er in den frühen Morgenstunden festgenommen wird, erfolgt die Vorführung in der Regel noch am selben Tag, ansonsten am nächsten Tag), vgl. § 128 Abs. 1 StPO. 
  • Der Richter prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verhängung von Untersuchungshaft vorliegen. Anwesend sind dann der zuständige Ermittlungsrichter, ein Staatsanwalt sowie der Beschuldigte und sein Rechtsanwalt.
  • Der Staatsanwalt beantragt nahezu immer die Aufrechterhaltung des Haftbefehls bzw. den Erlass eines Haftbefehls (wenn noch kein Haftbefehl erlassen wurde). Der Rechtsanwalt des Beschuldigten wird in der Regel die Aufhebung des Haftbefehls und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Alternativ kann auch Haftverschonung beantragt werden, ggf. mit Festsetzung einer Kaution.
  • Unmittelbar danach entscheidet der Richter; in den meisten Fällen entscheidet der Richter gegen den Beschuldigten, so dass dieser dann in eine JVA gebracht wird.
  • Wenn der Rechtsanwalt dann in der Zwischenzeit Einsicht in die Akte genommen hat, beantragt er in der Regel mündliche Haftprüfung oder legt eine Haftbeschwerde ein.
  • Dann wird quasi neu geprüft, ob der Haftbefehl aufzuheben oder aufrecht zu erhalten ist.
  • Wenn der Haftbefehl aufgehoben wird, kommt der Beschuldigte frei und wartet dann bis es zum eigentlichen Gerichtsprozess kommt. Andernfalls bleibt der Beschuldigte in U-Haft bis es zum eigentlichen Gerichtsprozess kommt. Dann wird er von der JVA direkt zum Gericht gebracht.

Kckvkxkv 
Beitragsersteller
 03.06.2022, 13:46

Und wenn keiner was bringen kann?

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Skm114  04.06.2022, 22:31
@Kckvkxkv

Dann wird dir Kleidung gestellt die du selbstverständlich vor Ort immer wieder waschen kannst

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