Mietvertrag gekündigt. Kann man trotzdem vor Beendigung der 3 Monate ausziehen?
Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt, weil ich eine andere Wohnung gefunden habe. Die neue Wohnung ist in einem Monat frei bzw. bezugsfertig für mich. Darf ich da schon ausziehen, obwohl ich noch 2 Monate habe bis zur Beendigung des Mietvertrages?
und wenn ja muss ich meinem alten Vermieter meine neue Adresse mitteilen das ich z.B ab den 1.12 ( ein Monat nach der Kündigung) in der neuen Wohnung wohne?
und muss ich, dass in die Kündigung mit rein schreiben ?
Klar würde ich dann 2 Monate doppelt Miete zahlen, außer natürlich ich finde vorher einen Nachmieter.
danke schon einmal für eure Antworten
10 Antworten
Selbstverständlich kannst/darfst du jeder Zeit ausziehen. Die Miete musst du aber bis Ablauf der Kündigungsfrist weiter zahlen. Auch musst du absichern, dass deine Pflichten aus dem Mietverhältnis bis dahin erfüllt werden.
Sollte bereits während des Laufes der KF bereits ein neuer Mieter einziehen, bräuchtest du ab dann keine Miete mehr zahlen.
Du bleibst ja weiter Besitzer der Wohnung bis Ende der KF. Wenn dar Vermieter binnen dieser bereits irgendwelche Sanierungsmaßnahmen durchführt, könntest du sogar die Miete mindern. Es spielt nämlich dabei keine Rolle, ob du tatsächlich da wohnst oder nicht. Entscheidend ist, dass die Nutzung beeinträchtigt ist. So die Rechtsprechung.
Wieso solltest du verpflichtet sein, eine Wohnung zu bewohnen? Natürlich kannst du vorher ausziehen, musst halt die Miete zahlen. Dem Vermieter brauchst du deine neue Adresse nicht mitteilen, wenn du das nicht willst - schadet aber auch nicht.
Ja, wenn man einen Hobbynazi-Vermieter hat, der alles per Post macht... normale Leute würden einem so was (auch) per E-Mail oder anderweitig mitteilen. Aber du hast schon Recht, ist halt Deutschland.
Ich nix Wutbürger, ich außerhalb Deutschlands lebender und "Nichtdeutsche" Arten Dinge zu regeln kennender.
Auch in Ausland können E-Mails von Unbefugten unwirksam verfasst werden und gelten im Zweifel vom Adressaten als nicht zur Kenntnis genommen. Daher sind sie bei empfangsbedürftigen Nachrichten denkbar ungeeignet, so praktisch sie an anderer Stelle auch sein mögen. Wie du das für dich handhabst oder ob in China gerade ein Rad umfällt, wen kümmerts?
Darfst Du.
muss ich meinem alten Vermieter meine neue Adresse mitteilen das ich z.B ab den 1.12 ( ein Monat nach der Kündigung) in der neuen Wohnung wohne?
Ja: Nicht nur während der Kündigungfrist, auch danach hast du sicherzustellen, dass dich schriftliche Mitteilungen des alten Vermieters erreichen können. So kann jederzeit Anfrage nach vorzeitiger Beendigung wg. eines Nachmieters gestellt werden, bis zu 6 Monate nach Mietende sind Schadensbehebungen nachzufordern und die letzte BK-Abrechnung ist sogar erst 12 Monate nach Ende der aktuellen Abrechnungsperiode fällig.
Da bist du gut beraten, deine aktuelle Anschrift wie Änderung derselben rechtzeitig mitzuteilen, zumal Nachsendeaufträge nach wenigen Monaten nicht mehr weitergeführt werden.
G imager761
Du kannst jederzeit ausziehen, mußt aber die Miete zahlen.
Du kannst einen Nachmieter suchen, aber der Vermieter muß dem nicht zustimmen.
Schlechter Rat: Erreichen den alten M keine Aufforderungen zu Schadensbehebung oder Nachzahlung der BK-Abrechnung, gar Postzustzustellungsurkunden, hätte der M die Rechtsnachteile zu tragen :-O