Wie komme ich schnellstmöglich aus einer beim Bauamt nicht angemeldeten Kellerwohnung?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag angeboten, in dem wir auf Gegenseitigkeit das Mietverhältnis beenden, er möchte aber die 3 Mieten haben für eine normale Kündigung und die Wohnung wieder so Vertäfelt haben wie vorher, warscheinlich damit der nächste doofe drauf reinfällt.

Der Rat ist kurz und knapp: Miterverein sofort kontaktieren.

Eine Kündigung bzw eine Aufhebung ist KEINESFALLS voreilig vorzunehmen, da sonst ggfs die Grundlage für Schadenersatz entfällt. Weiterhin ist diese "Wohnung" zu keinem Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen, trotzdem bleibt der Vertrag gültig (BGH-Urteil vom 20.11.2013, Az. XII ZR 77/12) und der Vermieter muss die Räumlichkeiten in den Zustand, der als Wohnung genehmigungfähig ist versetzten. Ob die Umbauarbeiten dafür vertraglich überhaupt geschuldet sein können ist grundsätzlich zu Prüfen. Auch nach Arglist wäre zu sehen, ob es bereits zuvor selbe Probleme bei anderen Mietern dieser "Wohnung" gab. Das ganze scheint eine Betrugsmasche zu sein, von Zahlungen ist jedenfalls dringend abzuraten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Schmitty1904 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 13:22

@GS2000 Guten Tag. Dafür muss ich aber dort beitreten richtig?

Nun ja, Schadensersatz würde ich nichtmal einfordern, wenn jetzt einfach alles direkt vom Tisch wäre. Er bleibt auf seinen Kosten hängen und ich auf meinen, das würde mir schon reichen. Ich weiß, dass er warscheinlich überhaupt keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, da die Renovierung vertraglich festgehalten war und sie schon im vollen gange war, bis zum Zeitpunkt, als ich vom der nicht gemeldeten/genehmigten Wohnung erfahren habe und ich schon, für was auch immer, Aufwand, Materialkosten, Umzug, aber das wäre mir erstmal egal, Hauptsache es hört einfach vertraglich auf und ist vorbei.

Der Zustand wäre laut meiner Nachforschungen neue Fenster, da die "alten" die vor 3 Jahren eingebaut wurden, keine 10% bzw 12,5% der m² des Raumes betragen, in keinem einzigen Raum.

Den Satz mit den Umbauarbeiten von Ihnen verstehe ich nicht, können Sie mir das genauer erläutern?

Ob es eine Masche ist, oder den anderen beiden Vermietern egal war, kann ich nicht wirklich beurteilen, allerdings glaube ich eher, es war denen egal. Es waren wohl mal 2 Polnische Arbeiter als Übergang in der Wohnung, das hat die wohl nicht interessiert und der andere, so sagte er mir, ist auch nur selten da gewesen und ausgezogen, weil er eine Frau kennengelernt hat.

Gut, zahlen werde ich dann nicht, ich denke, das Geld werde ich dann erstmal nicht wiedersehen..

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Schmitty1904 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 13:03

Guten Tag. Dafür muss ich aber dort beitreten richtig?

Nun ja, Schadensersatz würde ich nichtmal einfordern, wenn jetzt einfach alles direkt vom Tisch wäre. Er bleibt auf seinen Kosten hängen und ich auf meinen, das würde mir schon reichen. Ich weiß, dass er warscheinlich überhaupt keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, da die Renovierung vertraglich festgehalten war und sie schon im vollen gange war, bis zum Zeitpunkt, als ich vom der nicht gemeldeten/genehmigten Wohnung erfahren habe und ich schon, für was auch immer, Aufwand, Materialkosten, Umzug, aber das wäre mir erstmal egal, Hauptsache es hört einfach vertraglich auf und ist vorbei.

Der Zustand wäre laut meiner Nachforschungen neue Fenster, da die "alten" die vor 3 Jahren eingebaut wurden, keine 10% bzw 12,5% der m² des Raumes betragen, in keinem einzigen Raum.

Den Satz mit den Umbauarbeiten von Ihnen verstehe ich nicht, können Sie mir das genauer erläutern?

Ob es eine Masche ist, oder den anderen beiden Vermietern egal war, kann ich nicht wirklich beurteilen, allerdings glaube ich eher, es war denen egal. Es waren wohl mal 2 Polnische Arbeiter als Übergang in der Wohnung, das hat die wohl nicht interessiert und der andere, so sagte er mir, ist auch nur selten da gewesen und ausgezogen, weil er eine Frau kennengelernt hat.

Gut, zahlen werde ich dann nicht, ich denke, das Geld werde ich dann erstmal nicht wiedersehen..

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GS2000  22.08.2024, 15:47
@Schmitty1904
Den Satz mit den Umbauarbeiten von Ihnen verstehe ich nicht, können Sie mir das genauer erläutern?

Trotz dass es sich nicht um Wohnraum handelt, wird der Vertrag entgegen der Meinungen anderer nicht ungültig (siehe BGH Urteil). Dafür ist der Vermieter dafür verantwortlich und in der Pflicht daraus Wohnraum zu machen. Hierfür sind Umbauten erforderlich; es scheint, dass diese in den Mietvertrag auf den Mieter als Verplfichtung überbordert worden. Dies ist zu prüfen und falls ja, dann auch die Zulässigkeit der Klausel. Denn das Mietobjekt durch den Mieter herstellen und dann kostenpflichtig mieten zu lassen könnte unzulässig sein.

Dafür muss ich aber dort beitreten richtig?

Natürlich, hier ist es jedoch das geringere Übel.

Der Zustand wäre laut meiner Nachforschungen neue Fenster, da die "alten" die vor 3 Jahren eingebaut wurden, keine 10% bzw 12,5% der m² des Raumes betragen, in keinem einzigen Raum.

Es dürften auch Raumhöhe, Fluchtwege, Lüftung, Isolierung etc zusätzlich noch eine Rolle spielen.

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