Abzüge, die gerechtfertigt sind, dürfen auch nur bis maximal zum Pfändungsfreibetrag erfolgen.
Außerdem ist ein Schaden an der rechten Seite des Fahrzeugs passiert, von dem der Chef zur Zeit meiner Anstellung wusste.
Es handelt sich um eine gefahren geneigte Tätigkeit. Insofern bedarf es schon eines besonders triftigen Grundes, den Schaden geltend zu machen. Das gelingt fast nie.
eine Polizeikontrolle gehabt, bei der ich 30 fehlende Kontrollblätter hatte, sowie zu viele Kontrollblätter dabei.
Jeder gewerbliche Führer von LKW oder Bussen muss wissen, dass die Tachoscheiben der letzten 28 Kalendertage grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Insofern ist die Zahl 30 etwas verwirrend.
Wie alt sind denn die Fahrzeuge? Wenn keine EG-Kontrollgeräte verbaut sind, darf der AG durchaus eine Mitschuld dabei haben.
Weiterhin wird wohl gegen beide AN und AG eine Strafe ergehen, es sei denn, der AG kann eine lückenlose Kontrolle und entsprechende Maßnahmen belegen. Da die Schaublätter im Unternehmen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden müssen und diese wohl nicht vollzählig sein können, wenn zu viele mitgenommen wurden, darf sich der AN auf einen Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes wohl auch noch zusätzlich freuen …
Die Strafe, die gegen jeden jeweils ergeht, muss der AG und der AN jeweils selber tragen.
Jetzt zu meiner Frage, ist das überhaupt rechtmäßig und erlaubt? Wenn nicht, was kann ich da machen und wenn doch warum?
Wenn das Geld nicht kommt, muss das Arbeitsgericht her. Auch bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses könnte dort noch Geld geholt werden. Selbst für den Fall, dass der AN gekündigt hat, könnte dies in Gründen, die der AG zu vertreten hat liegen und er sich damit Schadenersatzpflichtig gemacht haben.