Wenn keine Vertretung besteht und die Sachlage nicht ausreichend klar ist, wird ein Vortrag nicht ausbleiben können. Auch wird eine Zustimmung verlangt, sollte ein Vergleich angeboten werden.

Mit Vertretung kann ggf sogar die Anwesenheit freigestellt werden. Meist ist dann eine Äußerung auch nicht notwendig.

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Lt. meinem Arbeitsvertrag bekomme ich keinerlei Wochenendzuschläge o.Ä., da eine Wochenend- und Sonntagsarbeit vorausgesetzt wird.

Nicht nur bei Mekkes, sondern allgemein in der Gastronomie.

Ich war an dem Wochenende laut Schichtplan ebenso eingesetzt, weswegen dies ja unter meine "reguläre Arbeitszeiten" fällt.

Wenn das Wochenende als Schicht geplant war, ist es fraglos zu vergüten.

Es werden immer wieder Versuche gestartet, die Entgeltfortzahlung mit den tollsten Begründungen zu kürzen. Es ist dringend schriftlich der Sachverhalt wie o.g. vorgetragen als Reklamation dem AG zu übermitteln.

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Der November wird als Teilmonat nicht berücksichtigt. Vollzeit wäre es für den Dezember rund zwei Tage;

Wenn nun die 120 Stunden auf fünf Tage herab gebrochen werden, sollten es pro Tag fünfeinhalb Stunden Arbeit sein. Folglich zwei Tage à 5,5 STD sollte der Urlaubsanspruch sein, sofern keine zusätzlichen Urlaubstage oder abweichende Vereinbarungen im Vertrag befindlich sein sollten.

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Die frage ist nur was das Ziel vom Gespräch ist.

Das Hauptziel ist, die Fehlquote im Unternehmen zu verringern. Man versucht auch Banalitäten, wie einen Bürostuhl, der für ständiges Rückenleiden sorgt, zu beseitigen.

Untersuchungen zeigen, dass bereits Gespräche selbst für eine Verringerung selbst ohne weitere Maßnahmen sorgen.

Übrigens können solche Gespräche bereits aus der Fürsorgepflicht des AG obligat sein!

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Die Anhörung ist nur bei Nichtannahme der Verwarnung (=Nichtzahlung) auszufüllen.

Bezüglich der verschiedenen Verstöße wäre eine Untersuchung durchaus sinnvoll, da gerne auch Doppelahnungen und andere Fehler bestehen. Oft hilft auch ein Telefonat, um Klärung herbei zu führen. Viele Verstöße können übrigens auch noch zu anderen Ungemach führen.

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Es hängt von vielen Faktoren ab, wie Fahrbahnoberfläche, Gewicht des Fahrers/der Kombi mit Maschine, sowie auch des Anpressdruckes und dem fahrerischen Können.

Wenn man es drauf an legt ist ein Belag in Kürze verbraucht. Wenn es nur als Aufmerksamkeitsgewürz genutzt werden soll, kann es ewig halten. Letzlich beinhaltet es auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.

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