Es kommt drauf an, wie weit die Eskalation getrieben werden soll. Es kann eine Beschwerde beim Landesamt für Datenschutzaufsicht eingereicht werden. Diese verläuft meist im Sande insbesondere bei Privatpersonen.

Deutlich heftiger und auch erfolgsversprechender dürfte eine Unterlassungsklage sein. Denn selbst ohne Funktion (Attrappe) oder Aufzeichnung besteht diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch. Sehr kostspielig dürfte es im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung für den Unterlassungspflichtigen werden.

Eine nachbarschaftliche Alternative dürfte im Rahmen einer Mediation bestehen. Da letzlich offensichtlich Vorbehalte auch seinerseits bestehen, könnte diese auch Erfolg versprechen.

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Private Einfahrt ständig blockiert durch Lieferwagen?

Hallo, ich habe eine private Einfahrt zu meinem Haus. Die Einfahrt ist so breit, dass ein PKW gut durchfahren kann. Neben meinem Grundstück ist ein Geschäft, welches 1-2 x die Woche vom einem Lkw mit Anhänger beliefert wird. Der Beladezeitrum dauert von 30 Minuten bis zu 2 Stunden je nach Menge der Lieferung. In dieser Zeit wird meine Einfahrt kpl blockiert und ich muss schräg über dessen Parkplatz zwischen LKW und Stromverteiler durch fahren, damit ich wegfahren oder nachhause fahren kann. Mein kleines Auto passt gerade so durch. Aber ein falscher Schlenker und ich beschädigen mein Auto. Besuch in dieser Zeit vermeide ich so es geht oder bitte die Besucher später zu kommen... schrecklich... Der LKW Fahrer könnte seinen Anhänger abkoppeln und den Anhänger abstellen, bevor meine Einfahrt beginnt, da dort ein längerer Zaun ist, wo niemand behindert wird, aber das ist ihm zu aufwendig... dauert natürlich etwas länger, dann wieder 3 Meter rückwärts zu fahren um den Anhänger wieder anzukoppeln. Ich wohne jetzt hier seit 3 Jahren und jede Woche das gleiche Drama! Ich richte meine Besorgungen nach der Blockierung etc. Vorher war das Haus unbewohnt bzw wurde nur als Wochenendhaus benutzt und dadurch schlich sich das unverschämte Verhalten so ein. Da ich in dem Laden auch ab und zu einkaufen, habe ich davor zurück geschreckt hier durchzugrrifen, aber mittlerweile nervt mich das total und man wird ja nicht fitter und mittendrin beschädigt ich mal mein Auto und was dann... Zudem ist vor meiner Einfahrt ein Gehweg und Radweg, der in der Zeit auch behindert wird, aber interessiert anscheinend such niemanden.

Wie würdet ihr euch verhalten oder wie schätzt ihr das so ein.. oder ist es schon ein Gewohnheitsrecht und ich kann nichts machen?

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Sollte ein Unfall durch einen Zufahrtversuch verursacht werden ist der Fahrer selbst alleine schuld und kommt analog dafür auf.

Es besteht ein Unterlassungsanspruch. Zudem handelt es sich um Nötigung. Wenn nicht stringent durchgegriffen wird, werden auch andere die Leidensfähigkeit des Themenstellers nutzen.

oder ist es schon ein Gewohnheitsrecht und ich kann nichts machen?

Gewohnheitsrecht gibt es nicht mehr; es handelte sich um eine Art Rechtsfortbildung in früheren Zeiten. Heute gibt es beinahe für jeden Fall Gesetze und Verordnungen, die in diesem Fall eindeutig feststehen!

Als erstes wäre ein nettes Gespräch mit dem Marktleiter zu führen, sollte das nichts helfen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an das Unternehmen zu richten und für den Fall einer Nichtabgabe direkt die Unterlassungsklage anzustreben. Hierzu sollte Tag und Dauer kalendarisch notiert werden!

Alternativ könnte auch immer wieder bei Ein- und Ausfahr Problemen die Polizei geholt und mit einer Anzeige wegen Nötigung garniert werden. Zudem könnten Schadenersatzansprüche zusätzlich fällig werden.

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Wie komme ich schnellstmöglich aus einer beim Bauamt nicht angemeldeten Kellerwohnung?

Guten Tag, zum 01.08.24 habe ich einen "Mietvertrag" für eine vermeintliche Kellerwohnung unterschrieben. Im "Mietvertrag" steht ausdrücklich geschrieben, daß die Wohnung renovierungsbedürftig ist und die Renovierung abgesprochen ist. Ich habe somit die Wohnung geräumt und die Verkleidung von den Wänden genommen, war ja schließlich so vereinbart. Die Miete wurde mir im August erlassen, an September soll es losgehen. Ich habe mich kurz vor Mitte des Monats beim Bürgeramt angemeldet um nicht die 2 Wochen zu überschreiten und auf die Frage on ich dort schon wohne sagte ich, so gut wie, ich bin jeden Tag da, allerdings schlafe ich dort noch nicht und die Wohnung sieht grade so aus, wie ein Keller halt aussieht. Es ist gerade einer der 4 Räume beziehbar ansonsten überall roher Kalksandstein. Am selben Abend, als ich mich angemeldet habe an der Stadt, erfuhr ich vom Vermieter, dass die Wohnung nicht beim Bauamt gemeldet ist. Zugelassen werden kann sie auch nicht, da die Fensterfläche pro m² des Raumes viel zu klein ist. Ich will nun nicht mehr in der "Wohnung" bleiben, da es zu Haftungsauseinandersetzungen kommen kann und auch dazu, mich einfach zu kündigen. Ich möchte mich einfach nicht mit der Wohnung verschulden. Ich habe dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag angeboten, in dem wir auf Gegenseitigkeit das Mietverhältnis beenden, er möchte aber die 3 Mieten haben für eine normale Kündigung und die Wohnung wieder so Vertäfelt haben wie vorher, warscheinlich damit der nächste doofe drauf reinfällt. Ich möchte eigentlich nicht den Weg über den Anwalt, das Bauamt, das Finanzamt oder die Polizei gehen, um auch mir jeglichen Stress zu ersparen.

Was bleiben mir denn sonst noch für Möglichkeiten, außer des Aufhebungsvertrages? Eine Fristlose Kündigung mit der Begründung eines Betruges, einer Vertragsverletzung seitens des Vermieters und schwere Fehler oder Mängel? (Mängel wegen augenscheinlich älterem Schimmel hinter einer Heizung und jetzt leichter Wassereintritt im Bad an der Außenwand, nachdem die Fliesen runter gemacht wurden)

Habe ich überhaupt etwas zu befürchten? Denn eigentlich müsste ich die "Miete" in ein paar Tagen zahlen, was ich aber ungern möchte, denn dann ist das Geld erstmal weg. Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar! Liebe Grüße

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Ich habe dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag angeboten, in dem wir auf Gegenseitigkeit das Mietverhältnis beenden, er möchte aber die 3 Mieten haben für eine normale Kündigung und die Wohnung wieder so Vertäfelt haben wie vorher, warscheinlich damit der nächste doofe drauf reinfällt.

Der Rat ist kurz und knapp: Miterverein sofort kontaktieren.

Eine Kündigung bzw eine Aufhebung ist KEINESFALLS voreilig vorzunehmen, da sonst ggfs die Grundlage für Schadenersatz entfällt. Weiterhin ist diese "Wohnung" zu keinem Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen, trotzdem bleibt der Vertrag gültig (BGH-Urteil vom 20.11.2013, Az. XII ZR 77/12) und der Vermieter muss die Räumlichkeiten in den Zustand, der als Wohnung genehmigungfähig ist versetzten. Ob die Umbauarbeiten dafür vertraglich überhaupt geschuldet sein können ist grundsätzlich zu Prüfen. Auch nach Arglist wäre zu sehen, ob es bereits zuvor selbe Probleme bei anderen Mietern dieser "Wohnung" gab. Das ganze scheint eine Betrugsmasche zu sein, von Zahlungen ist jedenfalls dringend abzuraten.

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Die Tätigkeit im Konkurenzumfeld ist rechtlich nicht zulässig und daher bereits ein Problem. Eine Genehmigung des AG ist bereits aus diesem Grund nicht zu erwarten.
Beim gleichen Arbeitgeber ist es sozialversicherungsrechtlich ein Problem, es sein den es handelt sich um eine komplett unterschiedliche Tätigkeit. Aber dies ist mittlerweile auch oft nicht mehr toleriert worden.

Initiativbewerbungen und ein klärendes Gespräch mit dem jetzigen AG könnten die Situation für alle kllären und in Kürze verbessern.

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Rechtlich könnte es als herrenloser Gegenstand (z.b. gelesene Zeitung in der Bahn) verstanden worden sein und es wurde durch jemand angeeignet. Problematisch daran ist, dass die größe und der Wert dagegen spricht.

Das Teil sollte entsorgt werden, in manchen Fällen wird Sperrmüll bereits beim Zurverfügung stellen zum Eigentum der Kommune respektive deren Entsorgnungsbetriebes. Auch besteht die Gefahr, dass das Gerät später auf irgendeine Weise negative Auswirkungen hat (funktioniert nicht mehr und wird in den Wald gestellt), indem die Seriennummer auf den ursprünglichen Eigentümer hinweist. Deswegen ist eine Anzeige schon sinnvoll. Es sind allerdings eine Zeit dafür einzuplanen und es könnte bereits durch das Abstellen die Tat ermölich worden sein.

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Es hängt von vielen Faktoren ab, wie Fahrbahnoberfläche, Gewicht des Fahrers/der Kombi mit Maschine, sowie auch des Anpressdruckes und dem fahrerischen Können.

Wenn man es drauf an legt ist ein Belag in Kürze verbraucht. Wenn es nur als Aufmerksamkeitsgewürz genutzt werden soll, kann es ewig halten. Letzlich beinhaltet es auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.

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