Es besteht eine allgemeine Geheimhaltungspflicht. Eine Wissensdatenbank mit Firmenwissen für sich selbst zu schaffen, könnte bereits je nach Inhalt ein Grund für Repressionen sein.

Zum Zeitpunkt der Niederlegung hätte bereits Gedanken über den Rest vom Büchlein gemacht werden müssen, denn die Vernichtung dieser Unterlagen sind ohnehin obligat.
Eine Herausgabe zumindest der diesbezüglich beschriebenen Seiten steht dem AG zu, ob er es wirklich macht, steht auf einem anderen Blatt, da eine Vervielfältigung heute jederzeit möglich ist. Handy und co machen es möglich.

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Auch wenn der Vertrag beendet ist, gelten die Modalitäten weiterhin. Wenn dort festgehalten ist, dass am Monatsende gezahlt werden muss, ist es auch hier so. Sollte für vorzeitiges Ausscheiden eine extra Vereinbarung bestehen, gilt dann diese.

Andere extra gesetzliche Richtlinien bestehen nicht.

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Als vorrangige Individualabrede ist diese Zusage rechtlich bindend.

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Schäden dieser Art gehören zum Risiko des Produktionsprozesses. Solche Schäden werden innerbetrieblich ausgeglichen und sind einkalkuliert.

Solange es nicht aufgrund von Abweichen von Weisungen und Normen geschehen ist, kann vom AN nichts verlangt werden.

Sollten sich solche Ereignisse häufen, muss der AG die Arbeitsschritte überarbeiten und Maßnahmen ergreifen, es dürfte auch um die Arbeitssicherheit gehen.
Übrigens sind 20-30 kg bei der Arbeit maximal zu heben.

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Hat jemand Erfahrung, ob die Stadt mir meine Studienkosten übernehmen würde?

Das ist immer eine Frage des Bedarfes und des Verhandlungsgeschickes.

Vereinbarungen zu einer Haltedauer danach dürften beinahe immer zu erwarten sein.

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Die Fahrtkosten dürften durch den Betrieb zu übernehmen sein. Bezüglich der Fahrt und Fahrzeit per Öffentliche ist außer in Sonderfällen keine Arbeitszeit. Die Fahrt im PKW als Fahrer hingegen schon! Zumindest Verpflegungsmehraufwand dürfte anfallen.

Bitte gerne mit Paragraphen oder Gerichtsurteilen, danke!

Bezüglich der Zeit gibt es keine Gesetze die eine eindeutige Rechtslage schaffen, es bestehen Urteile in jede Richtung. Og. Aussage trifft die Meinung der Mehrheit.

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Es unterliegt der Standardverjährung des BGB, drei Jahre zum Jahresende. Und zwar nach Belieferungszeitraum (=Leistungszeitpunkt) und nicht der Rechnungsstellung!

Insofern sind die Forderungen aus 2020 und 2021 verjährt. Hier sollte die Einrede der Verjährung Abhilfe schaffen; sollte keine normale Stromversorgung, sondern Ersatztarif, Grundversorgung bestehen, könnte es auch noch länger sein.

Zu beachten ist, dass trotzdem bei etwaigen Rückzahlungen verrechnet werden könnte und es so noch zum Ausgleich kommt ohne es zu wollen.

Aus irgendeinem Grund sind die Rechnungen zu meiner Exfreundin geschickt worden, obwohl ich dort nie gemeldet war.

Dabei handelt es sich um das Problem des Anbieters. Es war lange genug Zeit, die Forderung geltend zu machen. Zudem war schließlich auch die aktuelle Belieferungsanschrift bekannt. In Frankreich meldet man sich übrigens nicht polizeilich, sondern belegt u.a. mit der Stromrechnung den Wohnsitz.

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Bei der Rechnerei handelt es sich oft um Schönrechnerei. Arbeitsrechtlich ist der AN so zu stellen, als hätte er gearbeitet. Bei der o.g. Methode müssten jedoch auch Plusstunden anfallen, wenn an diesem Tag kein Dienst gewesen wäre. Unterm Strich gleicht es sich aus, wenn nicht, hat der AN durch das Günstigkeitsprinzip die Wahlmöglichkeit auf die für ihn günstigere Variante ändern zu lassen. Die Wahl gilt pro Kalenderjahr.

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Wenn dem so ist, wurden keine Abzüge (zu Unrecht) gemacht und auch ewig nicht auf die Schreiben der AOK reagiert. Das ist auch für etwaige Leistungen bedeutend. Es werden diese bei offenen Beiträgen gerne eingestellt und nur noch überlebensnotwendige Behandlungen übernommen.

Jetzt ist dringend zu prüfen, inwiefern die Beiträge statthaft und zutreffend sind. Durchaus werden gerne in solchen Fällen die Höchstbeiträge als freiwillige Versicherung angesetzt. Mit den hier stehenden Angaben scheitert eine Statusfeststellung. Einzig kann mitgeteilt werden, dass die Familienversicherung bei eigenen Einkünften schlicht und ergreifend endet und die Versicherung selbst übernommen werden muss.

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Sie hat sich über meine Krankmeldung übrigens ziemlich aufgeregt, und erwartet von mir ein ärztliches Attest. Meines Wissens nach ist das jedoch erst am dritten Fehltag notwendig?

Hier wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag notwendig. AU kann bereits am ersten Tag gefordert werden, auch eine drei Tage Regelung kann im laufenden Verhältnis verkürzt werden.

Ich frage mich nun, ob nur ich das merkwürdig finde, oder ob ihr es auch verdächtig findet. Ich werde sie darauf natürlich nicht ansprechen, aber ich werde nächstes Mal definitiv sagen, dass ich nur an die Kasse gehen werde, wenn ich meine Kasse selbst gezählt habe oder wenigstens daneben sitzen durfte.

Unklar ist, warum die Kasse nicht am gleichen Tag ausgezählt wurde.

Wenn weitere Personen Zugang zur Kasse haben, endet die Verantwortung einer einzelnen Person.

Nur am Samstag erkrankt zu sein, zieht gerne den Zorn auf sich.

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Kann ein Chef bei der Ausländerbehörde anrufen, wenn man nicht schnell genug arbeitet?

Anrufen kann man viel, der Erfolg ist jedoch zu erwarten.

Bezüglich Abschiebung kann ein Chef in einem Betrieb das veranlassen

Diese Entscheidung obliegt sicher nicht dem Chef. Auch eine etwaige Entscheidung durchs Amt kann gerichtlich geprüft werden. Dabei fliest jedoch nicht die Geschwindigkeit der Arbeit ein, es reicht, dass gearbeitet wird.

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Durch neue Vorschriften wurde mittlerweile der Zahlungsverkehr innerdeutsch deutlich beschleunigt. Auch Echtzeitüberweisungen müssen ohne Mehrkosten angeboten werden. Wenn es auf dem gleichen Rechenzentrum abläuft, kann es auch ohne binnen weniger Minuten transferiert werden. Allerdings bestehen weiterhin sinnloser Weise Bankarbeitszeiten dafür und es erfolgen oft auch nur zwei Zahlungsläufe am Tag. Auch für den Fall, dass die Überweisung noch auf Papier erfolgt, bedingt man sich weitere Tage aus.

Besteht dann die Möglichkeit wenn es beispielsweise jetzt um 7 Uhr direkt ist, dass es dann noch heute später ankommen kann ? Wie hoch ist da die wahrscheinlichkeit

Denkbar 15-30% Wahrscheinlichkeit. Morgen 90%.

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Kann der Arbeitgeber dich trotz unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen , wegen zu lange bzw zu oft Krank ?

Grundsätzlich kann auch wegen zu viel Fehltagen gekündigt werden, die Hürden sind jedoch durchaus hoch und die Prognose fließt zudem ein. Trotzdem werden solche Kündigungen immer wieder vom Arbeitsgericht bestätigt. Dazu muss eine negative Prognose und eine Unzumutbarkeit für den AG bestehen.

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Zunächst müsste der Arbeitsvertrag und der Tarifvertrag geprüft werden. Sollte dazu keinerlei Regelung bestehen und lediglich auf die Geltung des Tarifes verwiesen werden, dürfte die Regelung aus dem Arbeitsvertrag ungültig sein.

kann ich rechtlich vorgehen?

Die Klärung erfolgt beim Arbeitsgericht.

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Fraglich, was da genau unterschrieben wurde. Hierzu besteht keinerlei nähere Information. Sollte es sich um einen Arbeitsvertrag handeln, besteht die Verpflichtung zu arbeiten.

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Die Kündigung wurde bereits letzte Woche gesehen;

Sperre kommt, da die Kündigung fristlos erfolgen muss.

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Bin bald 10 Jahre im Unternehmen .

Es handelt sich um eine Änderungskündigung. Der neue Vertrag kann beispielsweise unter Vorbehalt angenommen werden. Dies wäre direkt vor der Unterschrift zu vermerken. Dann kann später ein Arbeitsgericht den Sachverhalt klären.

Der neue Vertrag muss grundsätzlich gar nicht eingegangen werden, warum auch? Aber dann wird eine Kündigung respektive zumindest der Versuch recht bald erfolgen. JEDER einzelnen Kündigung ist jeweils arbeitsrechtlich zu begegnen.

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf eine Sozialauswahl bei einer Betriebszugehörigkeit von über 10 Jahren die Möglichkeit einer Kündigung relativ schwer durchzusetzen, aber getrickst wird überall.

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Abzüge, die gerechtfertigt sind, dürfen auch nur bis maximal zum Pfändungsfreibetrag erfolgen.

Außerdem ist ein Schaden an der rechten Seite des Fahrzeugs passiert, von dem der Chef zur Zeit meiner Anstellung wusste.

Es handelt sich um eine gefahren geneigte Tätigkeit. Insofern bedarf es schon eines besonders triftigen Grundes, den Schaden geltend zu machen. Das gelingt fast nie.

eine Polizeikontrolle gehabt, bei der ich 30 fehlende Kontrollblätter hatte, sowie zu viele Kontrollblätter dabei.

Jeder gewerbliche Führer von LKW oder Bussen muss wissen, dass die Tachoscheiben der letzten 28 Kalendertage grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Insofern ist die Zahl 30 etwas verwirrend.

Wie alt sind denn die Fahrzeuge? Wenn keine EG-Kontrollgeräte verbaut sind, darf der AG durchaus eine Mitschuld dabei haben.

Weiterhin wird wohl gegen beide AN und AG eine Strafe ergehen, es sei denn, der AG kann eine lückenlose Kontrolle und entsprechende Maßnahmen belegen. Da die Schaublätter im Unternehmen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden müssen und diese wohl nicht vollzählig sein können, wenn zu viele mitgenommen wurden, darf sich der AN auf einen Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes wohl auch noch zusätzlich freuen …
Die Strafe, die gegen jeden jeweils ergeht, muss der AG und der AN jeweils selber tragen.

Jetzt zu meiner Frage, ist das überhaupt rechtmäßig und erlaubt? Wenn nicht, was kann ich da machen und wenn doch warum?

Wenn das Geld nicht kommt, muss das Arbeitsgericht her. Auch bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses könnte dort noch Geld geholt werden. Selbst für den Fall, dass der AN gekündigt hat, könnte dies in Gründen, die der AG zu vertreten hat liegen und er sich damit Schadenersatzpflichtig gemacht haben.

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Wie bereits gestern mitgeteilt, ist das Verfahren, sofern es sich um einen ausreichend krassen Vorfall handelt, statthaft. Ob dem so ist, müsste das Arbeitsgericht entscheiden.

Das gilt wohl auch für eine etwaige Kündigung, deren Erhalt wahrscheinlich schneller erfolgt als der FS vermuten möchte.

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Rechtlich ist die (unbezahlte) Freistellung als Disziplinarmaßnahme möglich, bedarf allerdings einer handfesten Begründung, die in den Bereich einer im Betrieb begangenen Straftat gehen muss.

Da davon wohl auszugehen ist, dass der Version des Kumpels weniger näher getreten wird, ist es durchaus eine sinnvolle Beschäftigung, die Freistellung zur Suche nach einer neuen Tätigkeit zu nutzen.

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