Wie komm ich als Beamter aus dem Schuldienst raus?
Meine Frau ist seit 5,5 Jahren in Elternzeit (2Kinder) und muss nun ab Juni 2016 wieder in den Schuldienst zurück für mindestens 10 Unterrichtsstunden. Sie ist Beamterauf Lebenszeit, 41 Jahre alt, und stellte aber voher schon fest, dass sie das nicht mehr kann. (War auch desswegen schon in ärzl. Beahandlung) Die Frage ist nun: Welche Möglichkeiten hat sie? Gibt es Alternetiven?
3 Antworten
Ja. Nutze die Suchfunktion des Browsers und suche nach "Burn-Out-Kliniken". Burn-Out ist ja nun keine Erkrankung aber so wirst Du fündig. Sie soll persönlich da anrufen, ihren Fall schildern und sich beraten lassen.
deutscher beamtenbund lehrer burn-out
Damit wurde ich jetzt auch reichlich fündig. Auf der ersten Seite sehe ich keinen Beitrag des Deutschlandfunk aber ich weiß sicher dass dazu bereits mehrfach berichtet wurde. Hier ist der Vorteil dass auch Quellen genannt werden.
Ohne ärztliches anerkanntes Gutachten wird sie nicht raus kommen. So weit so grob mal unter dem Strich. Das bedeutet in der Regel: AU so lange vorlegen bis ausgesteuert wird.
Da Deine Frau ja aber noch jung ist macht es Sinn mehr als nur die AU zu besorgen sondern sich auch dabei helfen zu lassen eine neue Lebensperspektive zu erarbeiten. Denn Eure Kinder werden ja älter. Irgendwann wird sie froh sein sich eine solche erarbeitet zu haben. Ist diese auch noch fachärztlich empfohlen gibt es bei der Umsetzung auch noch entsprechende Unterstützung.
Ach nein:
Es ist keine Schande daran zu zerbrechen mannigfaltige gesellschaftliche Mängel nicht mehr reparieren zu können. :))))
@schelpe,
deine Frage bezieht sich dann wohl auf deine Frau und nicht auf dich !
Was meint denn der behandelnde Arzt hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit bei deiner Frau ?
Vielleicht besteht die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit. Bedeutet dann aber, dass dies der Amtsarzt auf Antrag der Behörde zu prüfen hat.
Ansonsten gibt's natürlich auch noch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein paar mehr Informationen wären aber schon erforderlich um dir auch mit einem Rat zur Seite zu stehen.
Gruß Apolon
Um Entlassung bitten.
Was darf man darunter bei einer Beamtin verstehen ???