Können Lehrer eine Berufspause beantragen - auch ohne Angabe von Gründen?
Dürfen verbeamtete Lehrer ohne Angabe von Gründen die Ausübung ihres Berufs für ein oder zwei Jahre einstellen (Und sich dannach neu bewerben)? Gibt es diesbezüglich Regelungen und wo kann ich sie nachlesen?
3 Antworten
Der Lehrer kann ein sogenanntes Sabbatjahr nehmen: Das heißt, er bekommt z.B. drei Jahre lang nur 3/4 seines Lohnes und hat danach ein Jahr frei, in dem er aber weiterhin 3/4 seines Lohnes bekommt. Unterm Strich wird er dann nur für die drei Jahre bezahlt, in denen er auch gearbeitet hat, aber er bleibt weiterhin Beamter und seine Stelle wird ihm auch freigehalten, d.h. er kann danach wieder an der selben Schule weitermachen.
Nein, einfach nicht mehr hingehen wird disziplinarische Massnahmen mit sich bringen.
Du kannst kündigen und dann hoffen, wieder genommen zu werden. Hochriskant!
Du kannst unbezahlten Urlaub beantragen, also eine zeitlich befristete Dienstbefreiung, ein Sabbatjahr zum Beispiel. Ob das bewilligt wird, hängt von den Möglichkeiten der Schule und den Dienstvorgesetzten ab.
Beamte können nicht kündigen.............