Wie kann ich Polizisten am besten auf die Nerven gehen ohne illegale Aktivitäten? :D
Es gibt ja diverse Videos auf Youtube wie Bürger auf öffentlichen Gebieten filmen und sich Polizisten über ihren Aufenthalt aufregen und den manchmal ein Ticket geben obwohl sie nichts illegales gemacht haben. Jedoch spielen sich diese Szenarien meistens in Amerika ab.
Meine Frage ist wie ich Polizisten in Deutschland richtig nerven kann ohne etwas illegales zu machen. :D ^^
5 Antworten
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Wenn du wärhend der Autofahrt Nachst (am besten so zwischen 2-3Uhr) in eine Kontrolle kommst und den Alkoholtest verweigerst.
Dies ist dein gutes Recht, allerdings können diese dich dann mitnehmen und einen Bluttest machen.
Für diesen benötigen sie allerdings einen Richterlichen Beschluß. Die Frage ist nun, wollen die Polizisten tatsächlich einen Richtier um diese Zeit noch nerven...
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Unsinn. Eine Blutentnahme in so einem Fall ordne ich als Ermittlungsperson der StA an.
Das kostet mich keine Zeit und den Betroffenen definitiv Geld für die Untersuchung.
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Das ist so ziemlich das dümmste, was man machen kann.
Für diesen benötigen sie allerdings einen Richterlichen Beschluß.
Eben nicht...
Das heißt, man wird zur Blutentnahme gebracht, darf erst nach 24 Stunden wieder Autofahren (weil wurde ja nicht geklärt, dass man nüchtern ist) und hat was damit gewonnen?
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Richtig, meistens existiert eh kein Bereitschaftsrichterdienst, da kann auch ein verschlafener, ziemlich angepisster Staatsanwalt oder auch der Polizeibeamte von sich aus das veranlassen. Viel Spaß beim Stechen. Auch wenn später nichts bei rumkommt, wenigstens den Schmerz und die verlorene Zeit hatte man.
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Du kannst sicher sein, dass die Polizei noch viel mehr Möglichkeiten hat dich völlig legal zu nerven.
Alles eine Frage deiner Risikobereitschaft.
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Polizisten sind in aller Regel ziemlich fit was die gesetzlichen Regelungen betrifft, auf jeden Fall bewanderter als du. Die kennen auch den § 164 StPO. Der ist mittlerweile z.B. in Berlin Standartvorgehen.
Natürlich gibt es auch noch den klassischen Platzverweis. http://de.wikipedia.org/wiki/Platzverweis
Die Polizei hat also ausreichend Möglichkeiten sich gegen deine Störung zu wehren.
Allerdings solltest du dich mal fragen was bei dir nicht stimmt. Die Polizei ist ausführendes Organ der Exekutive, also der vom Volk gewählten Regierung. Sie setzt also das durch was der Großteil des Volkes will. Das nennt man Demokratie. Wenn dir das nicht passt kannst du gern in eine Diktatur auswandern. Da wirst du aber ganz andere Probleme mit der Polizei bekommen. Denk mal drüber nach.
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Ich bin zur Polizei gegangen wegen Gefährdung im Straßenverkehr ich stand sofort unter Tatverdacht mir das ausgedacht zu haben oder es provoziert zu haben weil ich schon vor einen Monat da war und gefragt habe was man gegen Leute machen kann die mich auf meinen Roller zu knapp überholen.
Komischer Weise habe ich von der Anzeige seit Monaten nichts mehr gehört.
Warum sollte ich die Polizei mögen?
Das ist alles was sie für mich getan haben.
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"Sie setzt also das durch was der Großteil des Volkes will. Das nennt man Demokratie. "
Da musste ich echt schmunzeln beim Lesen. So'n bullshit :)
Genau, und wenn man keine Demokratie will, dann bleibt nur noch der eine Führer.
Also da sollte jemand mehr Bücher lesen;)
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http://de.webfail.at/image/-moeglichkeiten-einen-polizisten-zu-aergern-win-bild.html
Ist zwar nicht nett aber auf der Streife nehmen die das sicher mit Humor wenn nicht ist das nicht deine Schuld. Pass aber auf dass du nicht übertreibst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hacksung/1460910224771_nmmslarge__0_0_398_398_02acee729af5cb182e87be883a54e4de.png?v=1460910227000)
http://mahopa.de/lustige-texte/moeglichkeiten-polizisten-aergern.html
Lustig, aber ob man soweit gehen darf?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei der Hälfte der in dem Link bezeichneten "Möglichkeiten" hast du entweder ne Anzeige wegen Beleidigung am Hals und machst dich abgesehen davon zum Volldepp weil der Polizeibeamte tiefer in die Trickkiste greifen kann
Die Blutprobe darf bei Gefahr im Verzug (ermittlungserfolg gefährdet) nicht nur der Richter anordnen! (Les mal im PolG nach ;-)