Was sind meine Rechte wenn ein Polizist mein Haus illegal betritt?

14 Antworten

Illegal in dem Fall, dass er keinen richterlichen Beschluss dazu hat.

Woher willst Du das wissen? Das muss nicht schriftlich vorliegen. Wenn ein Richter der Polizei hierzu telefonisch grünes Licht gibt, dann liegt das bereits vor, ohne dass man ein Schriftstück hierzu hat.

Unter Umständen zudem, wenn ein Richter nicht erreichbar ist, darf ein Polizeibeamter dessen Enscheidung selbst treffen. Das nennt sich Gefahr im Verzug.

Zudem, es gibt Duchsuchen und Betreten (ohne Durchsuchung). Für letzters braucht ein Polizeibeamter nicht einmal eine rchterliche Anordung, das darf der selbst entscheiden.

In den USA......

.... ist alles anders, mit hier nicht zu vergleichen, nicht einmal im Ansatz, da die dort ein ganz anderes Rechtssystem haben als hier.

dass man den Polizisten dann im schlimmsten Fall sogar legal töten darf

..schlimmster Fall? In Deutschland ist das betreten eines Hauses noch kein Vergehen wenn er niemanden schadet und der Aufforderung nach kommt das Haus zu verlassen, Folge leistet. Der Vergleich..er hinkt!

Du weißt aber schon..wir leben in Deutschland und hier gelten deutsche Gesetze!

Ein Vergleich in dem Fall mit den USA, das solltest du schleunigst vergessen.


kevin1905  17.01.2017, 23:01

Zumal in den USA in jedem Bundesstaat eigene Gesetze gelten neben dem Bundesrecht.

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Deinen Anwalt rufen. Eigentlich kennt die Polizei ihre Rechte. Die dürfen dein Haus mit richterlichem Beschluss oder auch bei Gefahr in Verzug betreten.

Dann darfst du diesen nicht gleich töten, sondern auffordern laut und deutlich zu sagen, warum er sich Zutritt verschaffen will.

Also entweder muss er einen Durchsuchungsbeschluss haben, ein Haftbefehl oder Gefahr in Verzug vorliegen. Es gibt auch noch andere Dinge, wie Beschlüsse von Gerichten, dass Kinder weg genommen werden sollen usw. .

Nur wenn ein Polizist offensichtlichst rechtswidrig in ein Haus/in eine Wohnung eindringen möchte, dann greifen die § 127 StPO und die §§ 32 bis 34 StGB . 

Du bist hoffentlich keine Reichsdeutsche und keine Anhängerin von Figuren wie Adrian Ursache oder Wolfgang P. ?

Legal töten darf man nur jemanden, wenn dieser ganz offensichtlich und mit voller Willensstärke dich selber umbringen oder massiv verletzen will.


kevin1905  17.01.2017, 23:00

Umbringen darf man dann jemanden wenn dies notwendig ist um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Hier würde ich dies tendenziell aber verneinen.

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furbo  18.01.2017, 07:23

Warum rechtfertigt ein Haftbefehl eine Durchsuchung ohne Beschluss? 

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MaikGold  18.01.2017, 09:25
@furbo

Weder aus der Frage noch aus meiner Antwort geht eine Rechtfertigung hervor, dass ein Haftbefehl eine Durchsuchung ohne Beschluss erlauben könnte.

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furbo  18.01.2017, 12:40
@MaikGold

Also entweder muss er einen Durchsuchungsbeschluss haben, ein Haftbefehl oder Gefahr in Verzug vorliegen.

Wie soll man das sonst verstehen?

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MaikGold  18.01.2017, 12:53
@furbo

Jetzt sind deine Provokationen aber definitiv zu offensichtlich. Selbst für deine Verhältnisse.

Das die Polizei entweder einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl haben und/oder Gefahr in Verzug vorliegen muss, damit sie legal in ein Haus/in eine Wohnung eindringen darf.

Das was ich geschrieben habe ist klarstes deutsch, was du auch verstehst. Nur tust du so, als verstündest du es nicht, um mich zu provozieren. Jedes mal das Gleiche. Besinne dich endlich mal.

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furbo  19.01.2017, 07:39
@MaikGold

Du zählst 3 formale Grundlagen für eine Hausdurchsuchung auf:

Ein richterlicher Beschluss 

oder

Ein Haftbefehl 

oder

Gefahr in Verzug.

Ich würde nur gerne wissen, wo es steht, dass ein HB die Gefahr in Verzuge oder den Durchsuchungsbeschluss ersetzt. 

Btw: ich provoziere nicht, ich frage nur. Ich befürchte aber, dass du, statt sachlich auf meine Frage zu antworten, weiterhin persönlich angreifst und dich um die Antwort drückst.

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MaikGold  19.01.2017, 11:59
@furbo

Persönlich angreifen oder um eine Antwort drücken? Wer hört denn immer mit schreiben auf, wenn ihm die Argumente ausgehen?

Habe hier niemanden angegriffen. Also dich nicht. Früher mal - ok. Und somit zeige ich schon mehr Einsicht, als du es je tun wirst.

Wenn ich was mit Provokationen geschrieben habe, dann stimmt das und stellt keinen persönlichen Angriff dar. Wenn immer es zudem um meine Person geht, kannst du - wie so viele - einfach nicht differenzieren. Du möchtest dies ja auch gar nicht.

Nirgends schrieb ich, oder nirgendwo wird von meiner Seite aus suggeriert, dass ein Haftbefehl einen Durchsuchungsbeschluss, oder die Gefahr in Verzug, ersetzt. Wie kommt man auf so einen Unsinn? ( "Unsinn" = persönlicher Angriff? )

Dein Kommentar widerspricht sich total. Einerseits zählst du vollkommen korrekt auf, was ich für 3 Möglichkeiten der legalen Polizei Eintretung in Wohnungen/Häusern aufgelistet habe.

Andererseits schreibst du völlig sinnfrei etwas, was suggeriert, dass ich irgendetwas auch nur angedeutet hätte, dass ein Haftbefehl die anderen 2 Dinge ersetzen könnte.

Sicher, dass du es nicht langsam mal sein lassen möchtest?

Also entweder muss er einen Durchsuchungsbeschluss haben, ein Haftbefehl oder Gefahr in Verzug vorliegen.

Was verstehst du daran nicht? Das Komma nach dem Wort "Durchsuchungsbeschluss" steht da nicht umsonst.

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furbo  19.01.2017, 12:47
@MaikGold

Was verstehst du daran nicht? 

Ich verstehe vor allem, dass du nicht verstehst, einen Satz unmissverständlich aufzubauen. 

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MaikGold  19.01.2017, 22:52
@furbo

Unsinn. Du verstehst einfachste Sätze nicht.

Zudem hättest du bei anderen - die den Satz gleich formuliert hätten - nichts kritisiert.

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Dann solltest du dich zuerst mal schlaumachen, warum er in deiner Wohnung ist.

Ist der Beamte aus strafprozessualen oder polizeirechtlichen Gründen in der Wohnung? Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten: einerseits muss eine Straftat vorliegen, andererseits nur eine Gefahr. Beides unterliegt dem Richtervorbehalt, wobei es sich bei polizeirechtlichen Durchsuchungen häufig um Gefahr in Verzug-Durchsuchungen handelt. 

Beachte aber: In einigen Polizeigesetzen gibt es den Begriff des Betretens von Wohnungen (nicht mit einer Durchsuchung zu verwechseln). Dies unterliegt NICHT dem Richtervorbehalt. 

Wenn also -ohne richterlichen Beschluss- ein Polizist in deinem Haus ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sein Aufenthalt rechtswidrig ist. Auch ein Angriff auf dich wäre nicht unbedingt rechtswidrig. 

Ist aber der Polizist tatsächlich widerrechtlich eingedrungen und will dir Böses, stände dir ein Notwehrrecht zu - wie bei jedem anderen Menschen auch. Allerdings wäre ich vorsichtig dabei, sofort von Rechtswidrigkeit auszugehen. 


MaikGold  19.01.2017, 12:07

Allerdings wäre ich vorsichtig dabei, sofort von Rechtswidrigkeit auszugehen. 

Das kommt ganz auf das Verhalten der Polizisten an und vor allem was diese sagen oder ggfs. vorzeigen.

Nicht jedes Vorgehen von Polizisten ist legal. Die illegalen Handlungen von Polizisten sind nicht die Ausnahme. Fängt bei Ordnungswidrigkeiten an und hört bei schweren Verbrechen auf.

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furbo  20.01.2017, 08:17
@MaikGold

Die illegalen Handlungen von Polizisten sind nicht die Ausnahme. 

Du beleidigst und verleumdest einen gesamten Berufsstand. 

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