Wie kann ich meine Fragen bei gutefrage löschen?

6 Antworten

Beim Accountanlegen hast den den AGB zugestimmt. Dort steht, in §9 Nr. 3

Der Nutzer räumt durch das Hochladen seiner Inhalte auf die Plattform die zur Darstellung und Nutzung der Inhalte im Rahmen der Dienste erforderlichen, nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten ein. Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere:das Recht zur Einspeicherung in die Plattform von gutefrage;das Recht, die Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;das Recht, die Inhalte auf Abruf von Nutzern der Webseiten hin zu vervielfältigen;das Recht, die Inhalte in Zusammenhang mit den Webseiten von gutefrage auch in anderen Medien weiter zu verwerten,das Recht, im räumlichem Umfeld der Inhalte Werbung in jeglicher Form zu platzieren.

§10, Nr3 führt weiter aus:

Von einer etwaigen Kündigung und/oder Beendigung der Nutzung von gutefrage bleiben die gemäß § 9 eingeräumten Nutzungsrechte unberührt. Inhalte der Nutzer bleiben daher auch nach Kündigung auf der Plattform erhalten, da diese aus aufeinander aufbauenden Inhalten (Fragen/Antworten etc.) besteht und die Funktion durch Löschung der Inhalte beeinträchtigt würde

Zusammen genommen hast du bei deiner Accounterstellung zugestimmt, dass deine Fragen in den "Inhalt" von gutefrage.net übergehen und nicht gelöscht werden können.

Dennoch habe ich mit nachfolgendem Weg gute Erfahrungen gemacht: Deinen eigenen Beitrag (Antwort, Kommentar oder Frage) Melden, auf "Anderer Richtlinienverstoß" (ganz unten) und dann den Text anfangen mit: Hallo Leute, das hier ist meine eigene Frage/Antwort. Könntet ihr die bitte löschen, weil XYZ"

Wurde bei mir bislang immer entsprochen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mediachaos  02.08.2023, 20:43

Diese Bedingungen sind m.E teilweise rechtlich nicht haltbar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht dem entgegen.

Ich würde vermuten, dass jemand, der entsprechend klagt, hier Recht bekäme.

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Dommie1306  02.08.2023, 21:33
@Mediachaos

Das wage ich zu bezweifeln:

Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte

Allgemeiner Tenor, z.B. hier zu finden:

https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/persoenlichkeitsrechte/244837/das-recht-auf-informationelle-selbstbestimmung/

Eine einfache anonymisierte Frage stellt nach meinem Rechtsempfinden keine "personenbezogenen Daten" dar.

Nehme ich die Definition diesbezüglich aus der DSGVO Art.4 Nr.1 dafür her, handelt es sich dabei um

alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können

Das alles dürfte bei einer Frage auf dieser Plattform in der Regel ausscheiden...

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Mediachaos  02.08.2023, 22:24
@Dommie1306

Da kommen wir in juristische Spitzfindigkeiten. Ich würde meinen, bei entsprechender Analyse von Fragen und Antworten aktiver User könnte es bei nicht wenigen möglich sein, ein Profil herauszuarbeiten, das am Ende auf die jeweilige Person konkret schließen lässt.

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Dommie1306  03.08.2023, 09:00
@Mediachaos

Gar nicht mein Fachgebiet, deswegen kann und will ich mich dazu nicht weiter einlassen - schlicht weil ich nur raten könnte.

Du magst ganz klar Recht haben... mit meinem Laienverständnis dürfte die informationelle Selbstbestimmung hier nicht greifen, dafür würde ich aber weiß Gott meine Hand nicht ins Feuer legen.

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Mediachaos  03.08.2023, 09:36
@Dommie1306

Bin auch keiner. Aber ich habe mich einen Teil meines Berufslebens u. a. damit beschäftigt, wie einfach es ist persönliche Profile aus Informationsschnipseln zu generieren. Eine Aussage hier, ein Foto da... War z.B. notwendig um Markenpuraten auf die Spur zu kommen.

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Dommie1306  03.08.2023, 15:34
@Mediachaos

Das mach ich ja auch hauptberuflich. Aber nach meinem Verständnis sind es eben keine personenbezogenen Daten, wenn ich diese erst "mühselig" zusammentragen muss... aber nochmal: Keine Ahnung :D

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Selber kannst Du Deine eigene Fragen nicht löschen.

Um Deine Frage zu löschen oder anonymisieren, muss man einen Kontaktformular zu Gutefrage machen, oder wenn es möglich ist, dann auch eine E-Mail zu Gutefrage ( team@gutefrage.net ), in der Du das Community Management darüber bitten kannst.

Im Fall von Richtlinienverstößen sind Deine Fragen normaleweise nur zu löschen, wenn andere Deine Frage melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1 1/2 Jahr Mitglied + Community Experte

Aus den AGB:

Der Nutzer räumt durch das Hochladen seiner Inhalte auf die Plattform die zur Darstellung und Nutzung der Inhalte im Rahmen der Dienste erforderlichen, nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten ein.

Kurz: Du trittst alle Rechte an Deinem Inhalt an GF ab.

Das Datenschutzgesetz greift entgegen Deines Kommentars weiter oben nicht. Es sind keine persönlichen erkennbar, also solche, die Dich als Person identifizierbar machen würden; auf andere bezieht sich das Gesetz nämlich nicht.

Alleine kannst du's nicht. Lg

Alleine garnicht. Du kannst aber den Support anschreiben und um eine Löschung bitten.