Wie kann ich meine Ausbildung kündigen nach der Probezeit ?
Hallo ich bin grad im 8. Monat meiner Ausbildung und habe daher schon die Kündigungsfrist überschritten.
Ich würde gerne aufgrund von Berufswunsch kündigen und wollte euch mal fragen ob das geht mit einem Grund ?Falls ja mit was für einem Grund?
falls es nicht so einfach geht habe ich mir gedacht die Berufsschule nicht mehr zu besuchen. Man darf ja in der Ausbildung nur 60 Fehltage haben. Wenn ich die 60 Fehltage erreicht habe und gekündigt werde, wird es dann irgendwie im Führungszeugnis vermerkt ?
ich würde ungern wollen dass mein neuer Ausbildungsbetrieb irgendwie weiß dass ich dann gekündigt worden bin.
ich bedanke mich im Voraus für die Antworten:)
6 Antworten
Wenn Du die Ausbildung aufgeben oder eine andere machen möchtest, kannst Du mit Angabe dieser Gründen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
BBiG §22 Abs.2 Nr.2
Zugang der Kündigung beim Ausbildungsbetrieb gilt eine Frist von 4 Wochen bis Vertragsende.
Also könnte ich jetzt einfach so kündigen ?
Links lesen ist nicht deine Stärke
Ordentliche KündigungDu kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! Es kann aber auch passieren, dass du wegen Berufsaufgabe kündigst und nach einiger Zeit merkst, dass es doch der richtige Beruf war. In diesem Fall kannst du dich nach einiger Zeit auch wieder in dem selben Beruf bewerben. Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung davon überzeugt warst, dass der Beruf nichts für dich ist.
Muster ordentliche KündigungWenn du ordentlich kündigen möchtest, kannst du folgende Vorlage verwenden. Hebe eine Kopie auf.
Ordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ____________(Datum vier Wochen nach Abgabe der Kündigung eintragen)
- weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.
- weil ich eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)
Ich würde gerne aufgrund von Berufswunsch kündigen
du willst eine andere Ausbildung anfangen, hier geht´s weiter:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi
Einfach mal mit deinen Chef/Ausbilder sprechen und einen Aufhebungsvertrag erwirken. Denn warum sollten dir in die Wege stehen. Aber ist trotzdem schon ein bisschen naja .. Wusstest du denn nicht vorher was auf dich zukommt und hättest das nicht absehen können das du unzufrieden bist? Weil dem AG fehlt dadurch natürlich eine Nachwuchskraft den er im Betrieb halt einsetzen kann. Gruß
Der Beruf ist auch eigentlich toll nur dass ich mich sehr unwohl fühle und deswegen eine andere ausbilde beginnen möchte
Ok, ich gebe dir nur einen Rat. Sprich mit dem Chef/Ausbilder, weil die werden dir keine Steine in den Weg stellen und werden dich auch früher gehen lassen. Denn es bringt ja beiden Parteien nichts. Die werden sich halt nur ärgern, da sie jetzt den Platz wieder freigeben müssen und eigentlich einen Azubi gebraucht hätten.
Also Ausbildung kannst du wie du erfasst hast nur mit einem guten Grund kündigen. Ich würde es nicht versuchen die Schule zu Schwänzen nur damit du gekündigt wirst. Da musst du wohl durch. Oder natürlich du erfindest etwas womit du deiner Firma schadest, es droht aufzufliegen aber du kündigen kannst.
Unsinn.
Na, dann "kennst" Du Dich ja "bestens" aus!
Nach der Probezeit darf der Auszubildende nur dann ordentlich gekündigen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kündigungsgrund muss mitgeteilt werden!
Einfach mal ins Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 2 Nr 2 und Abs. 3 schauen!
Ich will ja auch eine andere Ausbildung anfangen er hat ja schon recht …
Nein er hat nicht Recht, wenn er behauptet "Der Azubi [...] muss keinen grund angeben", denn der Auszubildende muss den Kündigungsgrund angeben: Aufgabe der Berufsausbildung überhaupt oder - wie bei Dir - Wechsel des Ausbildungsberufs (siehe meinen Gesetzeshinweis).
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zu einem beliebigen Datum.
Warum so kompliziert?
jederzeit darfst du deinen Ausbildungsvertrag kündigen, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen. Geh aber mal davon aus, dass jeder AG einem Auflösungsvertrag zu SOFORT zustimmen wird.
Niemand ist gezwungen zu bleiben, wenn er nicht will.
Das ist falsch im Ausbildungsverhältnis.
Dort kann nach der Probezeit nur dann vom Auszubildenden ordentlich gekündigt werden, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kündigungsgrund muss mitgeteilt werden.
Ansonsten kann der Ausbildungsbetrieb gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die FS hat in anderen Antworten bereits kundgetan das eine anderen Ausbildung angestrebt wird Gerd.
Es geht um Deine zitierte Aussage zu dieser Frage hier - und diese Aussage ist nun einmal schlicht und einfach falsch.
Was meinst du mit einer Frist von 4 Wochen ? Also bis 4 Wochen nach der Probezeit oder wie ?