Wie kann ich die Unterhaltszahlungen nachweisen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Forderung des Jobcenters ist verständlich. Denn es könnte ja sein, dass Du Dich mi9t Deinem Mann auf zu geringe Beeträge geeinigt hast. In diesem Fall müsste das Jobcenter weniger an Dich zahlen, wenn Dein Mann den richtigen Unterhalt zahlen würde.

Du bist zwar nicht verpflichtet, deinen Mann auf höheren Unterhalt zu verklagen. Aber vielleicht zahlt er ja freiwillig höheren Unterhalt, wenn bei der Berechnung ein höherer Betrag herauskommt. Es ist erst einmal Deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.

Dafür brauchst Du auch keinen Anwalt. Fordere Deinen Mann auf, dir binnen 10 Tagen seine letzten 12 Gehaltsabrechnungen und seinen letzten Steuerbescheid zu schicken. Außerdem soll er alle Ausgaben auflisten, die er unterhaltsrechtlich berücksichtigt haben will.

Wenn Du daraus den Unterhalt nicht selbst berechnen kannst, schlepp die Unterlagen zu deinem Sachbearbeiter. Sollte er dich verpflichten wollen, die Unterhaltsberechnung von einem Anwalt vornehmen zu lassen, dann lass Dir schriftlich geben, dass das Jobcenter für die Kosten aufkommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Mariie1234 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 19:55

Vom Jobcenter beziehe ich keinerlei Leistungen, da die Unterhaltszahlung für mich ausreichend sind und ich somit keinen Anspruch habe. An der Höhe möchte ich auch ungern etwas ändern. Beim Kindergeld wurden die letzten 12 Abrechnungen genommen und daraus dann das Durchschnittsgehalt errechnet, um anschließend aus der DD Tabelle dann den gewissen Betrag zu sehen.

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Roland Sperling  05.08.2024, 20:14
@Mariie1234

Wenn Du vom Jobcenter nichts bekommst, worum geht es dann bei deiner Frage? Du hast doch geschrieben, der Sachbearbeiter vom Jobcenter hätte Dich aufgefordert usw. Wenn Du nichts vom Jobcenter bekommst, hast du doch mit dem Jobcenter gar nichts zu tun. Dann kann das Jobcenter Dir auch keine Anweisungen geben.

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isomatte  05.08.2024, 20:51
@Mariie1234

Kindergeld hat mit Einkommen schon seit 2012 nichts mehr zu tun, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

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Mariie1234 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 19:37
@Roland Sperling

Das ist auf jeden Fall gut zu wissen. Dann mache ich in dem Thema jetzt auch erst mal weiter nichts, da die Aufforderung auch nur mündlich war. Sollen die mir doch einen Brief schicken und genau erläutern was die eigentlich von mir wollen. Vielen lieben Dank auf jeden Fall. Da ich keine Ahnung habe, hab ich mich da schnell ‚in die Ecke gedrängt gefühlt‘.

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du Leistungen vom Jobcenter beziehst oder beantragt hast, ist der Kindsvater zur Mitwirkung verpflichtet.

Er muss auf schriftliche Aufforderungen vom Jobcenter also reagieren und z.B. Auskünfte über seine finanzielle Situation geben, dann kann das Jobcenter leicht prüfen ob er das an Unterhalt zahlt was er nach seinem bereinigten Nettoeinkommen und seinen individuellen Umstände zahlen müsste.


Mariie1234 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 19:51

Leistungen bekomme ich keine vom Jobcenter. Und nach seinem Einkommen wurde auch nie gefragt.

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isomatte  05.08.2024, 20:48
@Mariie1234

Du schreibst doch aber das Du Kontakt zum Jobcenter hattest und entsprechend einen Antrag und benötigte Anlagen ausfüllen musstest.

Warum gibt es denn keine Leistungen vom Jobcenter, ist der Antrag noch in Bearbeitung, oder gibt es einen anderen Grund ?

Auch wenn da bisher nichts kam, wird es das früher oder später ganz sicher, zumindest wenn Du Leistungen vom Jobcenter möchtest.

Sie Prüfung dann schon ob er anhand deines bereinigten Nettoeinkommen mehr zahlen müsste, damit Gelder gespart werden können.

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Mariie1234 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 19:34
@isomatte

Durch die Unterhaltszahlungen und meinen Minijob habe ich einen Anspruch auf knapp 20€. Da sagt der Mitarbeiter aber ‚das lohnt sich nicht, also zahle ich Ihnen die nicht aus‘.

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isomatte  06.08.2024, 20:40
@Mariie1234

Ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte, entscheidet kein Mitarbeiter in einem Gespräch, sondern die Leistungsabteilung nach gestellten Antrag.

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Mariie1234 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 21:04
@isomatte

Mir wurde das nach Antragstellung so errechnet. Als ich zum Erstgespräch dort war und die ganzen Anträge bekommen habe, wurde mir sehr viel versprochen, was mir natürlich Hoffnung machte. Was ich am Ende bekam, war 👌🏻, 0, nichts

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isomatte  07.08.2024, 04:46
@Mariie1234

Na was denn nun, entweder wurde es dir gesagt oder Du hast einen Antrag gestellt und hast einen entsprechenden schriftlichen Bescheid erhalten ?

Im letzten Fall ist darin eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten und dir steht zu gegen einen Ablehnungsbescheid einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einzulegen und im schlimmsten Fall vor dem Sozialgericht zu klagen.

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Da überschreitet der Sachbearbeiter seine Kompetenzen. Beschwere dich über ihn. Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist völlig in Ordnung. Ein vollstreckbarer Titel ist nicht nötig, aber selbstverständlich von Vorteil. Solltest du schnell erledigen.


Mariie1234 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 19:58

Da waren noch ein paar andere Dinge, die mir recht komisch vorkamen. Ich warte übrigens seit Mitte Mai darauf, dass ich nicht auf den Kosten für die Erstausstattung sitzen bleibe. Mir wurde versprochen, ich bekäme einen Teil wieder, da ich Anspruch habe. Jedes Mal wenn ich telefonisch nachfragte, hieß es ‚das schaffe ich diese Woche nicht mehr und nächste Woche habe ich Urlaub‘.
Richtig zuverlässig also. Wie kann ich mich beschweren?

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