Wie kann Allah mir bei dieser Situation verzeihen?

3 Antworten

Die Todesstrafe für Apostaten kann man heute wie gesagt auch anders betrachten! Auch der ZMD tut es:

Er setzt sich für religiöse Toleranz bei Muslimen ein, mit Bezugnahme auf den 256. Koranvers der zweiten Sure „Kein Zwang in der Religion“.[11] Mazyek äußerte sich dazu in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit:[11]
„Man hat im historischen Kontext des frühen Islams Konversion mit Desertion gleichgesetzt. Das gilt heute so nicht mehr. Der Koranvers »Kein Zwang im Glauben« darf nicht relativiert werden. In letzter Konsequenz heißt das, man kann – weltlich gesprochen – straffrei den Glauben wechseln oder auch keinen haben.“
– Aiman Mazyek

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aiman_Mazyek#Standpunkte

Siehe auch DIESES VIDEO (besonders 2:20 - 3:38).

Du kannst also wieder muslimisch werden, solltest aber bereuen.

Die meisten Muslimischen gelehrten Sagen wer dem Islam austritt sollte mit der Todesstrafe bestraft werden. Einfach ein und austreten gibt es nicht.


Elfili 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 02:18

Kann ich aber zum Islam zürück kehren?

BelfastChild  18.08.2024, 03:18
@Elfili

Ja. Die Todesstrafe für Apostaten kann man heutzutage auch anders beurteilen!:

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

Wenn eine Person mehrmals vom Glauben abgefallen ist, wird ihre Reue akzeptiert, wenn sie aufrichtig bereut hat. Hinsichtlich der Akzeptanz im Jenseits gibt es unter den Gelehrten keinen Meinungsunterschied darüber, dass sie angenommen wird.

Die überwiegende Meinung ist, dass ihre Reue sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits angenommen wird und dass sie nicht getötet wird

Im Islam gibt es keine Selbstjustiz, der einzelne Mensch kann eine Strafe nicht ausführen. Niemand soll die Hadd-Strafen ohne die Erlaubnis des Herrschers ausführen. Wenn es keinen Herrscher gibt, der nach der Shari’ah regiert, dann ist es für das einfache Volk nicht erlaubt, die Hadd-Strafen zu vollziehen. Wer das tut, sündigt, denn die Durchführung der Hadd-Strafen erfordert eine Prüfung der Angelegenheit und erfordert shar'i-Wissen, um die Bedingungen für den Beweis zu kennen.


Anwesend  18.08.2024, 04:36

Apostasie ist gleichzusetzen mit Verrat

Lies : https://sunnah.com/urn/514180

Tennis92927  18.08.2024, 04:40
@Anwesend

Ich hatte dir bereits einmal geantwortet

Al-Bayhaqi berichtete:

Ash-Shafi'ee sagte: Einige Leute haben geglaubt und sind dann vom Glauben abgefallen und haben dann wieder Glauben gezeigt, und der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, hat sie nicht getötet. Ahmad sagte: Wir haben dies über Abdullah ibn Abi Sarh berichtet, als Satan ihn zum Straucheln brachte und er sich den Ungläubigen anschloss, dann kehrte er zum Islam zurück. Wir haben dies auch über einen anderen Mann von den Ansar berichtet.

Ma’rifat As-Sunan wal Athar

Ibn Humam schrieb:

Es ist notwendig, Abtrünnigkeit mit dem Tod zu bestrafen, um das Übel des Krieges abzuwenden, nicht als Strafe für den Akt des Unglaubens, denn die größte Strafe dafür ist bei Allah. Diese Strafe ist speziell für diejenigen, die Krieg führen, und das ist für den Mann. Aus diesem Grund hat der Prophet verboten, Frauen zu töten, weil sie nicht kämpfen.

Fath ul-Qadeer 6/72

Anwesend  18.08.2024, 04:52
@Tennis92927

Ja, du hattest eine Frage von mir gut beantwortet. Danke dafür.

deine bearbeitete Antwort war bloß das, was gefehlt hat

weil wir ja nicht in ner Scharia leben