Wie ist dieser Rechtsfall zu lösen (Stellvertretung, Verletzung Offenkundigkeitsprinzip)?
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Ja, da hat er Recht.
Der Vertreter muss bei Geschäften, wo es dem anderen Partner auf die Person ankommt, seine Eigenschaft als Vertreter herausstellen.
Ich denke, dass Miete dazu zählt.
Jetzt hat A den Vertrag mit V.
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Schau mal hier nach:
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
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Aber natürlich hat er recht. Der Vermieter entscheidet wer seine Wohnung mietet.
Da hat A Pech gehabt.
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Ich würde den auch nicht aufnehmen. Was bildet ihr euch ein?
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Das ist nur hypothetisch, er schreibt morgen eine Rechtsklausur oder so was.