Wie viel Schadenersatzanspruch hat man, wenn man sowas erlebt?

5 Antworten

Ohne Gutachten, gar nichts. Da muss, abgesehen von den Folgen, auch drinnen stehen, dass der Schaden aus Grund x entstanden ist.

Bei einer Angststörung einen einzelnen Grund auszumachen, warum sie entstanden ist, ist eigentlich unmöglich. Es sind immer mehrere Faktoren. Wäre es eine posttraumatische Belastungsstörung, wäre es was anderes.

Geht etwas genauer?

Was hat die Person getan und warum ergibt sich daraus eine Angststörung?

Alles zwischen Nichts und viel.

Einzelfallentscheidung, schau z.B. hier:

https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-psychische-schaeden/

Angst­zustände und depressive Reaktionen wegen Telefon­terrors
ca. 260 Euro
LG Hagen, 1996, Az. 1 S 14/96
Angst­zustände, Hallu­zina­tionen, Wahn­vorstellungen nach HWS-Syndrom
ca. 41.000 Euro
OLG Celle, 1997, Az. 5 U 327/96
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

juliamueller259 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 22:36

Genau. Deutsches Recht ist leider unfair.

Kaum Strafen. Kaum Schmerzgeld.

Deswegen nutze ich Selbstjustiz :) bisher toll.

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Dommie1306  03.09.2021, 22:48
@juliamueller259

Troll.

Ich bin raus.

Aber falls noch jemand mitliest:

Deutsches Recht ist leider unfair.

Bullshit.

Kaum Strafen. Kaum Schmerzgeld.

Siehe oben.

Deswegen nutze ich Selbstjustiz :) bisher toll.

Siehe oben und ist ggf. eine Straftat.

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das wird dir ein Richter am Ende der Verhandlung per Urteil verkünden


Dommie1306  03.09.2021, 22:30

Einzig vernünftige Antwort mit der Informationsmenge in der Frage ;-)

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Das klärt man über Anwälte, dafür gibt es keine pauschale Antwort. Es muss auch erst einmal überprüft werden inwiefern da ein psychischer Schaden daraus entstanden ist oder ob eine Person zuvor schon mental so instabil war, dass die Angststörung eine natürlich Folge war und die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nur "ein Tropfen auf dem heißen Stein war". Also die Art, Höhe und Dauer des Schadens muss erst einmal durch psychologische Gutachten gefestigt sein. Dass dann zu beziffern obliegt Fachkräften.

Was für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte war es denn ?


peterobm  03.09.2021, 22:33
muss erst einmal durch psychologische Gutachten gefestigt sein

stimmt; ohne, keine Aussicht auf Erfolg

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