Wie ist dieser Paragraph der STvO zu verstehen beim Abbiegen?

5 Antworten

Entgegenkommende Fahrzeuge: alle, die Dich beim Fahren ansehen. Beim Linksabbiegen ist das klar, da geht es zunächst um die Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Zusätzlich mußt Du aber auch Fahrzeuge auf dem begleitenden Radweg durchfahren lassen, und das gilt dann auch für den Radweg rechts von Dir.


DieDirk 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 10:20

Also muss ich wenn ich abbiege einfach immer Fußgänger und Radfahrer rüberlassen?

0
spelman  14.06.2024, 10:30
@DieDirk

So ist es. Es gibt da allerdings eine kleine Grauzone. Wenn der Radweg direkt neben der Straße verläuft, ist das eindeutig. Du mußt die Radfahrer durchlassen. Läuft der Radweg 50m neben der Straße, bist Du ja schon fertig abgebogen, bevor Du auf den Radweg triffst. Jet gilt die Regel nicht mehr, denn der Radfahrer kreuzt jetzt Deine Fahrbahn. Das ist auch eindeutig.

Kritisch wird die Sache, wenn der Radweg einige Meter neben der Straße läuft. Hier können die Ansichten, ob der Radweg nun straßenbegleitend ist oder nicht, auseinandergehen.

0
DieDirk 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 10:31
@spelman

50 Meter oder wurde in der Fahrschule nicht 10 meter oder 5 meter gesagt?

0
spelman  14.06.2024, 10:32
@DieDirk

50m habe ich genommen, damit es eindeutig nicht mehr straßenbegleitend ist.

0

Da steht ja nicht links abbiegen sondern abbiegen, also in beide Fahrtrichtungen.

Daher musst du beim rechts abbiegen die genannten Fahrzeuge ebenfalls berücksichtigen.


KevinHP  14.06.2024, 15:40
Da steht ja nicht links abbiegen 

Hat der Fragesteller das behauptet?

0

Das sind zwei verschiedene Dinge.

Zunächst die grundsätzliche Vorfahrtregel beim Abbiegen:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge, die von vorne kommen, Vorfahrt haben, wenn du beim Abbiegen ihre Spur kreuzt. Du musst also warten, bis sie "geradeaus" durchgefahren sind, dann darfst du abbiegen.

Dann der zweite Teil:

... Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Die genannten Fahrzeuge könnten beim Abbiegen links oder rechts von dir fahren, obwohl du bereits auf dem äußersten Fahrstreifen fährst (Schienen oder Radweg). Daher ist zu beachten, dass diese Fahrzeuge auch Vorfahrt haben, wenn sie neben dir (in die gleiche Richtung) fahren und du sie beim Abbiegen schneiden würdest.

So gesehen hat derjenige, der geradeaus fährt, Vorfahrt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Stell dir eine Kreuzung vor. Du kommst von Süden und möchtest links abbiegen, aber von vorne, also von Norden kommt ein anderes Auto entgegen (das entgegenkommende Fahrzeug). Dieses Auto möchte geradeaus fahren. Da die Abbieger bist, musst du dem geradeausfahren Vorfahrt gewähren.

Wenn du links abbiegst musst du die Fahrzeuge die dir entgegenkommen also bei denen du die Lichter siehst durchlassen.
Auch Radfahrer die neben der Fahrbahn auf einem Radweg fahren musst du durchlassen und auch Fußgänger die die Straße überqueren in die du einbiegst.

Beim Rechtsabbiegen das gleiche außer eben der Gegenverkehr