Wie ist die Zumutbarkeitsregel bezüglich Fahrzeit bei ALG2?
Gibt es irgendwelche Regeln?
Umzug ist bei dem aktuellen Wohnungsmarkt auch schwierig ( auch WG).
Wo ist die Grenze?
Auf Belehrungen werde ich nicht eingehen.
3 Antworten
Da gibt es keine festen pauschalen Regelungen, es gibt zwar wie im ALG - 1 nach dem SGB - lll nach Paragraf 140 SGB - lll Richtlinien, aber am Ende sind es im Regelfall Einzelfallentscheidungen.
Hier heißt es z.B.dass ein Arbeitsweg bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden von bis zu 2 Stunden und ab 6 Stunden bis zu 2,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch zumutbar ist.
Viel Erfolg bei der Arbeitssuche und Entlastung des Steuerzahlers.
Laut einem Urteil vom Landesarbeitsgericht in Nürnberg ist eine Strecke von 180 Kilometern als zumutbarer Arbeitsweg zu bezeichnen. Allerdings ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nicht eine nähergelegene Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer besteht.
Einzelfallentscheidung
Orientierung hier:
Frage ist nicht beantwortet.