Wie ist die Rechtslage bei Diebstahl?
E Bike wird gestohlen und weiterverkauft bei ebay
Ein Nutzer möchte es anmelden bei der Polizei ( registrieren lassen ) - E Bike gestohlen. Der Käufer hat 2500€ bezahlt und muss das E Bike stehen lassen ? Ist ja nicht sein Fehler er wusste nicht das es gestohlene Ware ist.
Wie wird ermittelt wo das E Bike anfänglich gestohlen wurde es könnte ja mehrfach weiterverkauft worden sein ? Selbst wenn man das alles ermittelt hat - dem Opfer dem das E Bike gestohlen wurde hat vielleicht inzwischen schon ein neues E Bike gekauft wegen dem Diebstahl.
Zudem hat das E Bike ja einen deutlichen Wertverlust in all der Zeit, Abnutzung kommt hinzu.
3 Antworten
Käufer hat die Möglichkeit, den erlittenen Schaden beim Verkäufer zurückzufordern.
Wenn er diesen aufgrund des Wesens des Verkaufs nicht mehr zurückverfolgen kann, ist Käufer das Risiko eingegangen und hat akzeptiert, im Falle von Kauf von gestohlener Ware auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
Wäre also gut, in so einem Fall den Verkäufer identifizieren zu können. Insbesondere wenn der ein e-bike ohne Papiere verkaufen will. Und der Käufer da auch noch drauf eingegangen ist, und erst bemerkt, dass er keine Papiere hat, wenn die Versicherung darum fragt.
Verstehe ich nicht. E-Bikes sind mehr oder minder KFZ gleichgestellt. Wer das ohne dazugehörige Bescheinigungen kauft, nimmt mindestens billigend in Kauf Diebesware zu kaufen.
Glaube ein e Bike ohne unterlangen versichert dir keine Versicherung, hat mir z.b meine Versicherung gesagt.
Der jenige der mit dem fahhrad erwischt worden ist bekommt Probleme ist egal von wem du es hast, wenn du weißt wer es dir verkauft hat bekommt auch Probleme .
nicht versichern sondern registrieren lassen damit es bei Diebstahl in der Datenbank ist !