Fahrrad Diebstahl oder nicht?

6 Antworten

Leiht der Eigentümer dem Täter sein Fahrrad und dieser bringt es nicht mehr wie vereinbart zurück, sondern behält es für sich und verfügt darüber, als sei er dessen Eigentümer, dann ist das eine veruntreuende Unterschlagung, auch Veruntreuung genannt, das ist in § 246 Abs. 2 StGB geregelt.

Strafrechtlich hat das leider keine Relevanz, so dass Du zivilrechtlich gegen Deinen EX Freund mit einem Anwalt vorgehen musst.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterschlagung

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du nachweisen kannst, dass das Rad dir gehört könntest du einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Rad bei ihm zu pfânden. Die Auseinandersetzung ist hier eher zivilrechtlicher als strafrechtlicher Art. Diebstahl liegt zwar nicht vor, aber das Rad gehört trotzdem dir. Musst überlegen ob das Rad dir den Stress mit dem Ex Wert ist und ob Ihr wirklich definitiv auseinander sein wollt!

Setze ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen.

Es hat in einwandfreiem Zustand zu sein.

Wenn die Frist verstreicht, wirst am nächsten Tag einen Anwalt beauftragen, deren Kosten unf Folgekosten möglicherweise er ebenso zu tragen hat.

Das nützt aber nur, wenn du es wirklich durchziehst, sonst machst du dich lächerlich und wirst dein Rad nie wieder sehen.

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Kannst du es nicht einfach selber holen (mit Begleitung vielleicht)?


Steffi275 
Beitragsersteller
 12.11.2022, 20:12

Der ist richtig aggressiv gewesen weil er Drogen genommen hat.Ich habe dann echt Angst vor ihm.

Ich wollte meiner Schwester zeigen wie er drauf ist. Ich saß mit so ein Fenstern und runtergelassen Rollos hier und man hat ihn trotzdem noch gehört. Also wollte ich das Aufnehmen und meiner Schwester zeigen. Dann war was und ich bin zum Fenster gegangen. Merk dir aber nicht dass ich immer noch aufnehme also habe ich das auf meinem Handy wo er sagte dass er das Rad mitnimmt und behält. Kann ich damit was anfangen

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ewigsuzu  12.11.2022, 20:17
@Steffi275

eig nich, weil das nich ganz legal is alles zu filmen, um es wem zu zeigen, hättest du nur diese Aussage für die Straftatbezeugung gefilmt okay, aber so machst du dich strafbar.

Eigentumsrechte am Bild der PErson verletzt, bzw Urheberrecht

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Dad solltest du in allererster Linie zivilrechtlich mit ihm klären. Ein Anwalt könnte da im Zweifelsfall hilfreich sein.

Denn auch ein Strafverfahren (wegen Unterschlagung) bringt dir dad Rad erst mal nicht zurück.

klär das mitn Anwalt.

b das is dann Unterschlagung, statt Diebstahl, Diebstahl is wirklich es wurde dir weggenommen, in dem Falle gilt etwas geliehenes selber behalten, das wäre Unterschlagung, soweit ichs noch weiß.