Wie ist die aktive Sterbehilfe nach dem Naturrecht zu bewerten?

3 Antworten

Nach Thomas von Aquin - Verbot der Selbsttötung

  • gegen die göttlichen Bestimmung
  • gegen den naturrechtlichen Trieb der Selbsterhaltung (Selbsterhaltungsmaxime)
  • ausgeübtes sozialethische Verbrechen an der Gemeinschaft

Nach Thomas von Aquin gehört der Selbsterhaltungstrieb als Maxime zum Naturrecht - dieser ist unveräußerlich und kann nicht durch anderes Recht und auch nicht durch den Betroffenen selbst, außer Kraft gesetzt werden.

Daher ist es für ihn auch egal, ob die Sterbehilfe aktiv oder passiv ist oder ob sich jemand selbst tötet --> alle Varianten sind nicht moralisch vertretbar


Hugito  04.11.2021, 09:32

Und was sagt das Naturrecht zum Thema "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" oder "Verzicht auf Menschenrechte" oder "Menschenwürde" ?

Z.B. bei einem Menschen, der unheilbar krank ist, und unter unmenschlichen Schmerzen leidet und objektiv keine Aussicht auf Besserung hat?

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DerSchopenhauer  04.11.2021, 09:35
@Hugito

Die Frage stellt sicher HIER nicht, da es um Thomas von Aquin geht - aus SEINER Sicht ist das so...

Andere Philosophen haben andere Ansichten vertreten...

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DerSchopenhauer  04.11.2021, 09:37
@Hugito

Das ist x-fach unterschiedlich definiert worden - das kann jeder für sich definieren...

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Anonymgirl1617 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 14:27

Könntest du mir eventuell deine Quelle sagen?

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Anonymgirl1617 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:04

Gerade bei dem dritten Stichpunkt bräuchte ich ganz dringend eine genaue Quelle! Danke dir!!!

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Anonymgirl1617 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 20:34
@Anonymgirl1617

Ich habe jetzt einen Text zu Sterbehilfe und dem Naturrecht verfasst! Jetzt meine Frage: Könnte ich dir den Text eventuell im Privatchat zusenden und du gibst mir ein Feedback? Ich würde mich sehr freuen!!!

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Anonymgirl1617 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 21:00

Jetzt müsste sie eigentlich angezeigt werden...

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Das Problem liegt darin, dass man das Naturrecht inhaltlich konkretisieren muss. Was genau ist Naturrecht? Ich meine damit nicht die wohlklingenden allgemeinen Definitionen. Sondern: Was bedeutet das im konkreten Einzelfall? Die Inhalte des Naturrechts haben sich oft an den Zeitgeist angepasst. Was im Mittelalter richtig war, muss in unserer Zeit noch lange nicht richtig sein. Das Naturrecht ist zu unscharf. In jeder anderen Zeit und in jedem anderen Kulturkreis wird man das anders auslegen.

Und bei Deiner Frage sieht man, dass man mit guten Gründen unterschiedliche Positionen vertreten kann.

Für die aktive Sterbehilfe spricht, dass der Betroffene einen Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde hat. Dazu könnte gehören, dass der Mensch frei entscheiden kann, was er tut und ob er sein Leben beenden will und sich deshalb eines Helfers bedient. "Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit". Das könnte vor allem gelten, wenn er schwer krank ist, viel Leiden muss und es keine Aussicht auf Besserung gibt. Menschenwürde ist sicher Teil des Naturrechts.

Andererseits könnte man sagen, es gibt das Tötungsverbot. Oder das Recht auf Leben. Das 5. Gebot: "Du sollst nicht töten". Das ist auch Teil des Naturrechts. Dazu gehört, dass man dieses Recht nicht einfach wegwerfen kann. Und andere Leute dürfen nicht mithelfen, dieses Recht zu verletzen. Da ist es ein großer Unterschied, ob jemand sich selber tötet, oder ob das ein anderer - wen auch einvernehmlich - tut.

Natürlich hat jeder bestimmte Grundrechte. Wie das Recht auf Leben. Die Frage ist, inwiefern kann man auf diese Grundrechte verzichten? Auch das kann man mit dem Naturrecht nicht pauschal beantworten.

Vor allem haben wir das praktische Problem, dass wohl die meisten Menschen, die einen Suizid begehen, an einer psychischen Krankheit leiden. Z.B. an einer Depression. Und so eine Krankheit ändert das menschliche Denken. Man denkt völlig anders, als ein gesunder Mensch. Der Hirnstoffwechsel ist gestört. Oft sind Depressive nach Abklingen der Krankheit froh, wenn ein Selbstmordversuch nicht gelungen ist. Kann man einem kranken Menschen, der nicht mehr klar denken kann, das Recht geben, sich zu töten?

Es geht hier um eine Abgrenzung zwischen verschiedenen Rechten. Und da wird uns das Naturrecht nicht viel weiter helfen. Wir haben das heute so geregelt, dass das ein gewähltes Parlament - mit "positivem Recht" regelt. Man hat eine Abwägung - auch im Lichte des Naturrechts - getroffen: Ein Suizid ist "legal". Aber eine aktive Sterbehilfe ist illegal und strafbar. § 216 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Die Strafe ist aber deutlich geringer, als bei einer Tötung ohne Einverständnis.


Anonymgirl1617 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 16:23

Ich habe jetzt einen Text verfasst! dürfte ich dir eine Freundschaftsanfrage schicken und dir meinen Text dann zusenden?

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Sowas wie Naturrecht ist völliger Humbug aber wenn man mal davon ausgeht dann ist sie nach dem unveräußerlichen Recht auf Leben unmöglich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Geschichte und bin an Politik interessiert

Tannibi  04.11.2021, 09:02

Natürlich ist das Unsinn, aber für die Schule muss er
halt den üblichen Quatsch schreiben.

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