Wie hohe Strafe bei Ladendiebstahl unter 20€?

Gnurfy  24.07.2024, 17:20

Na, schnell noch nachbeatürbeitet und dann wacker an die Forumsmod beschwert? Echt schäbig...:-((

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Waren im Wert von ca 20€ geklaut

Damit bewegst du dich noch im Bereich der Geringwertigkeit i. S. d. § 248a StGB (vgl. KG StraFo 10, 212).

Wie viele Tagessätze denkt ihr könnte man für die Strafe bekommen?

Dass es hier überhaupt zu einer Strafe kommen wird, ist unwahrscheinlich. Bei Zahlung einer Fangprämie ist es normalerweise untypisch, dass ein Laden noch Anzeige erstattet – jedenfalls käme hier so oder so auch eine Einstellung gem. §§ 153 oder 153a StPO in Betracht (sofern man dich nicht als Heranwachsenden behandelt, § 105 JGG).

Wenn man sich für die Erteilung von Auflagen entscheiden sollte, hättest du voraussichtlich mit einer Geldauflage von € 65,-- zu rechnen (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 115). Sofern du wider Erwarten tatsächlich einen Strafbefehl erhalten solltest, wären rund 10 Tagessätze zu erwarten (vgl. Theiß, a. a. O., Rn. 195).

Wie hoch wäre das bei mir ?

Wie bereits gesagt, dass du einen Strafbefehl erhältst, ist angesichts des von dir geschilderten Sachverhalts äußerst unwahrscheinlich. Der Vollständigkeit halber: 10 Tagessätze wären, wenn man mit dem Einkommen aus deiner Frage rechnet, € 135,--.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Toertchen123582 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:27

Wird der Strafbefehl dann ins Führungszeugnis eingetragen? Oder gibt es sonst noch mögliche Probleme in der Zukunft bei Jobsuche oder Kreditaufnahme ?

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ruhrgur  24.07.2024, 17:33
@Toertchen123582

Nein, nur wenn du zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden würdest. Und, wie bereits gesagt, ist ein Strafbefehl hier sowieso nicht zu erwarten.

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Toertchen123582 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:53
@ruhrgur

Ah ok, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort :) das hat mir sehr geholfen

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Als 20-jähriger bist Du nicht mehr Jugendlicher, aber ausschließlich Erwachsenenstrafrecht wird auch nicht angewandt. Du bist Heranwachsender. Eine Verhandlung findet (wenn überhaupt) vor dem Jugendrichter statt, auch wenn sich herausstellen sollte, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Jugendrecht kommt zur Anwendung, wenn man der Ansicht ist, dass Du gehandelt hast wie ein Jugendlicher.

Als Jugendlicher wirst Du behandelt, wenn die begangene Tat ihren Umständen nach eine typische Jugendverfehlung ist. § 105 JGG

Wirst Du als Jugendlicher behandelt, gibt es keine Geldstrafe. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die im Jugendgerichtsgesetz beschrieben sind.

Solltes zu Geldstrafe kommen, richtet die sich nach Tagessätzen, die sich aus dem Nettomonatseinkommen geteilt durch 30 ergeben.

Die Anzahl der Tagessätze fällt unterschiedlich aus. Bist Du Ersttäter, dann in überschaubarem Rahmen.


Toertchen123582 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:19

Danke für deine Antwort, wie viele Tagessätze sind denn so normal?

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Bergfex49  24.07.2024, 17:23
@Toertchen123582

Bei kleineren Diebstählen können Ersttäter mit einer Geldstrafe rechnen. Diese liegt in der Regel zwischen 10 und 30 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz ca. 30% des monatlichen Gehalts beträgt (mindestens 1 und höchstens 30.000 Euro). Bei Hartz IV Empfängern liegt der Tagessatz fest bei 10 Euro.

Das ist die Meinung eines Strafverteidigers, der schließe ich mich an.

Es kann aber auch beispielsweise zur Einstellung des Verfahrens nach Ableistung von Sozialstunden kommen. Die Msöglichkeiten sind hier vielfältig.

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Das wird mit ziemlicher Sicherheit fallen gelassen.

Vorsicht Halbwissen

Die 50€ hast du an DM bezahlt eben damit die keine Strafanzeige stellen werden. So kenne ich das noch aus meiner Zeit bei der Edeka.

Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt ob es ein Allgemeininteresse am verfolgen dieser Straftat gibt und wird das bei dieser Höhe und deinem Alter wohl verneinen.

Aber wie gesagt ich hab keine Ahnung ob das stimmt. Währe cool wenn das jemand beantworten könnte. Interessiert mich auch.


ruhrgur  24.07.2024, 17:19
Die 50€ hast du an DM bezahlt eben damit die keine Strafanzeige stellen werden

Die Fangprämie dient vor allem als eine Art Schadensersatz. In der Praxis hast du aber natürlich recht, i. d. R. erstatten Läden keine Strafanzeige, wenn man zum ersten Mal auffällt und eine Fangprämie entrichtet.

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