Verbrennungsluftversorgung nach TRGI 2018 - brauche ich Außenluftdurchlasselemente?
Und zwar hat mein Schornsteinfeger die Ermittlung der Verbrennungsluftversorgung nach TRGI 2018 mit dem "Haustyp 3" berechnet, was bedeutet, dass das Mehrfamilienhaus vor 2002 gebaut wurde (was stimmt, es wurde um 1960 gebaut) aber "wesentlich verändert".
Im Internet steht dazu:
"Eine wesentliche Änderung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle liegt z. B. vor, wenn - in einer Nutzungseinheit mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wurde"
Die Fenster wurde allerdings das letzte mal vor circa 25 Jahren ausgetauscht, zählt das dann wirklich?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnen & Garten
Hallo yannick76829,
"Eine wesentliche Änderung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle liegt z. B. vor, wenn - in einer Nutzungseinheit mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wurde"
Was sagt denn der Schornsteinfeger dazu, möglicherweise müsste in eins der Fenster eine Zwangsbelüftung eingebaut werden!
Natürlich, steht doch so in den zitierten Spielregeln.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung