Wie hoch darf die Miete sein bei der Wohnungssuche während der Verkäufer Ausbildung?

5 Antworten

Wenn das deine betriebliche Erstausbildung ist, käme BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht, oder in einer schulischen Ausbildung bzw. Studium Bafög.

In beiden Fällen käme es auf das Einkommen der Eltern an und in einer Ausbildung mit Vergütung auch auf die Höhe der Vergütung des Kindes.

Im Internet findest Du für beides kostenlose Rechner.

Es kommt in beiden Fällen auch nicht auf die tatsächlichen Kosten der Warmmiete an, es gibt da also keine Grenze, aber bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs wird nur eine Pauschale von derzeit 360 Euro für die Warmmiete berücksichtigt, ganz egal ob die tatsächliche Warmmiete geringer oder höher ausfällt.

So viel wie du dir halt leisten kannst.

Nein es gibt keine staatliche Unterstützung. (Es sei denn du wärst wirklich gezwungen FÜR die Ausbildung umziehen zu müssen, was ich bezweifle da man eine Verkäuferausbildung nun wirklich überall machen kann)

In erster Linie sind deine Eltern für dich zuständig. Dir steht noch das Kindergeld zu. Zusammen mit der Ausbildungsvergütung sollte das auch reichen.

So in etwa 1/3 Deines Nettogehaltes darf die Wohnung kalt kosten.

Rechnen darfst Du jetzt selbst.

Wird wohl auf eine WG hinaus laufen...

Woher ich das weiß:Recherche

Das musst du selber anhand deinem Gehalt ausrechnen.