Wie hoch sollten Zwangssterilisierte Menschen vom Deutschen Staat als Entschädigung erhalten?

Ani2003  26.07.2023, 17:28

Worum gehts hier überhaupt?

trans64 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 17:28

Trans*Personen wurden gezwungen vom Staat sich zwangszusterilisieren. Damit sie ihr Geschlecht anpassen konnten

Ani2003  26.07.2023, 17:30

Weil die Umwandlung sonst nicht möglich wäre?

trans64 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 17:31

Ja. Dann konnte man das Geschlecht nicht anpassen (verwaltungsrechtlich)

Ani2003  26.07.2023, 17:32

Das ist kein Zwang sondern freie Entscheidung der Person.

trans64 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 17:36

Doch. Wenn ich deine Mutter dir sagt:

Räum dein Zimmer auf oder sonst darfst du nicht raus. Ich auch ein Zwang. Im Link kannst du es gut Nachlesen.

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Meiner Meinung nach in etwa so viel, wie die entsprechende OP gekostet hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.
Wie hoch sollte die Entschädigung für die Betroffenen sein?

0,00 €

Niemand wird gezwungen sein Geschlecht zu ändern (was meiner Meinung nach auch nicht möglich ist).

Von Experte CarinaSchoppe bestätigt

Gar nichts. Es wurde keiner aus der Wohnung gezerrt und zwangssterilisiert. Keiner musste zwangsweise sein Geschlechtseintrag ändern lassen. Bei der Änderung des Geschlechtseintrags ging es den eigenen Wunsch zur Selbstverwirklichung, der nun einmal an bestimmten Voraussetzung geknüpft war. Man war gewillt, seine Genitalien zu opfern, für einen einfachen Eintrag auf einem Dokument.
Wenn ich in meinem Ausweis eine Körpergröße von 2,20m statt 1,76m stehen haben will, dieses jedoch nur möglich ist, wenn ich meine Körpergröße durch OP's anpassen lasse und diese OP's dann durchlaufe, kann ich mich auch nicht nach Entschädigung schreien. Das ist meine Entscheidung gewesen.
Interessant ist auch, dass es von der gleichen Gruppe auf der einen Seite als (lebennotwendige) Geschlechtsangleichung genannt wird, auf der anderen Seite ist es dann plötzlich Genitalverstümmelung, Kastration oder Sterilisation. So wie man es grad halt braucht.

Entschädigung sollten lediglichen Intersexuellen zustehen, denen tatsächlich(!) ohne Einwilligung die Genitalien verstümmelt wurden.

Ich finde den schwedischen Betrag eher niedrig. Wenn ein Staat selbst gegen geltendes Recht verstößt, ist ein Schadenersatz natürlich motiviert.

Eindringlich schildern sie ihre damals von Suizidalität geprägte Lebenssituation. Einziger Ausweg sei die Personenstandsänderung gewesen. 

Sonst hätten die jetzt Beschwerdeführenden wohl damals Selbstmord begangen.

Dann hat es wohl Leben gerettet.

Mal so gesehen.